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Einzelmandate

 

Im Individualarbeitsrecht und im Dienstvertragsrecht setzen wir unsere Expertise ein, um den Mandanten verantwortungsbewusst zu beraten und erfolgreich zu vertreten. Wir entwickeln gemeinsam mit ihm Ziele und setzen seine Rechte durch – bei allen Streitfragen im Arbeitsverhältnis, z. B. bei Kündigungsschutzklagen, Beendigungsvereinbarungen oder Abmahnungen. Zahlungsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber setzen wir durch und prüfen Arbeitszeugnisse.

 

Unsere Mandanten vertreten wir in allen Instan­zen der Arbeitsgerichtsbarkeit, also auch vor dem Bundesarbeits­gericht. Wir treten auch im Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof auf.

 

Zu unseren Mandanten zählen Arbeitnehmer und leitende Angestellte, also auch Führungskräfte aller Ebenen. In dienstvertragsrechtlichen Streitigkeiten gehören Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder zu unseren Auftraggebern. Unsere Mandanten kommen aus Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchen.

 

Strich

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