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Unser Büro ist daran interessiert, die Qualität seiner Dienstleistungen auch durch Neueinstellungen abzusichern. Für den Anwaltsbereich vertreten wir die Meinung: Die beste Grundlage für eine Einstellung ist das vorherige Kennenlernen.
Bereits in der Wahlstation Arbeitsrecht der Referendarausbildung kann die Basis für eine zukünftige Zusammenarbeit gelegt werden. Sollten Sie bereits die juristische Ausbildung beendet haben, sind praktische Erfahrungen in der Arbeitswelt bei der Bewerbung von Vorteil. Diese können etwa durch Tätigkeit in Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden sowie Rechtsanwaltsbüros erlangt worden sein. Aber auch als qualifizierter Berufseinsteiger können Sie Ihre Chance wahren. Fremdsprachen und die Kenntnisse anderer Rechtssysteme sind in einer international verflochtenen Wirtschaft auch im Bereich des Arbeitsrechts wichtig.
Wenn Sie sich eine Zusammenarbeit mit uns vorstellen können, senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen zu. Wir werden dann Kontakt mit Ihnen aufnehmen.