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Mandate im kollektiven Arbeitsrecht, z.B. bei Umstrukturierungen und Betriebsänderungen

 

Im kollektiven Arbeitsrecht stehen wir für ein pragmatisches, unideologisches Herangehen. Durch eine jahrelange Vertretung von Arbeitnehmern und Betriebsräten sind uns die Gremien der Arbeitnehmervertretungen bestens vertraut. Wir können die psychologischen Prozesse in Belegschaften einschätzen und in die Lösung einbeziehen. Zugleich hat diese Arbeit unseren Horizont erweitert: Die unterschiedlichen Interessenlagen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern können wir genau einschätzen.

 

Wir beraten alle an Betriebsänderungen Beteiligten, im Einzelfall also Betriebsräte, Gewerkschaften oder Arbeitgeber. Unser Ziel ist es, einen tragfähigen Kompromiss zu erreichen. Die Akzeptanz bei allen Beteiligten ist uns wichtig.

 

Pflüger Rechtsanwälte sehen in der deutschen Betriebsverfassung die kulturell gewachsene Basis für die Streitschlichtung im Unternehmen. Bei notwendigen Strukturveränderungen garantiert die Beachtung des Betriebsverfassungsgesetzes die Einbindung der Belegschaft in anstehende Lösungen.

 

Bei komplexen Veränderungsmaßnahmen halten wir die frühzeitige Einbindung der Arbeitnehmervertretungen für wichtig. Um Reibungsverluste zu vermeiden, sollten diese Gremien schon vor einer geplanten Betriebsänderung einbezogen werden. Wichtige Fragen – etwa die Etablierung einer neuen Führungsstruktur – müssen gelöst werden. Ängste in der Belegschaft entstehen bereits ab der Verkündung einer Fusionsabsicht. Nimmt das Unternehmen Kontakt zum Betriebsrat erst auf, wenn erzwingbare Mitbestimmungsrechte gegeben sind, können ihm wichtige Leistungsträger abhanden kommen.

 

Unsere Tätigkeit beginnt bereits im Vorfeld einer Betriebsänderung. Wir bewerten die gesellschaftsrechtlichen Vorgänge und helfen, eine klare Verhandlungsstrategie zu entwerfen. Wir konzipieren einen Verhandlungsprozess, der die Versachlichung der Diskussion ermöglicht. Dabei wenden wir eine Regelungstechnik an, die die Übereinkünfte der Beteiligten juristisch präzise wiedergibt.

 

Im gesetzlich vorgeschriebenen Mitbestimmungsverfahren verhandeln wir Interessenausgleich und Sozialplan. Auf Grund unserer Erfahrung können wir der Situation angemessene Modelle entwickeln. Unsere Tätigkeit reicht bis zur Umsetzung personeller Einzelmaßnahmen, Transfer und Outplacement.

 

Referenten unseres Büros haben in der Vergangenheit eine Reihe von Seminaren durchgeführt. Wir bieten Schulungen für Betriebsräte und Unternehmen an. Mehr dazu erfahren Sie hier.

 

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