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    <title>Pflüger Rechtsanwälte</title> 
    <link>http://www.k44.de</link> 
    <description>Kanzlei für Arbeitsrecht</description> 
    <language>de-de</language> 
    <pubDate>Wed, 14 Jul 2010 16:45:20</pubDate> 
    <lastBuildDate>Mon, 14 May 2012 19:16:18</lastBuildDate> 
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      <title>Logo</title>
      <link>http://www.k44.de</link>
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<title>Vorgaben des AGG: Keine Diskriminierung bei der Personalauswahl</title>
<link>http://www.k44.de/veroeffentlichungen.html</link>
<pubDate>Wed, 14 Jul 2010 16:45:20</pubDate>
<description>Ein Großteil der Klagen, die eine Verletzung des Allgemeinen 
Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) rügen, betrifft 
Bewerbungsverfahren. Rechtsanwalt Peter Krebühl stellt in HR SERVICES 
3/2010 Grundregeln für Bewerbungsverfahren zusammen, mit 
denen sich die Erfolgsaussichten von Klagen abgelehnter 
Bewerberinnen und Bewerber eindämmen lassen.</description>
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<title>Workshop für Betriebsräte: Datenschutz im Betrieb.</title>
<link>http://www.k44.de/schulungen11.html</link>
<pubDate>Fri, 09 Jul 2010 15:26:29</pubDate>
<description>Der Datenschutz rückt immer mehr ins Bewusstsein der 
Öffentlichkeit &#150; und der Betriebspartner. Für den Betriebsrat geht 
es darum, für das Thema sensibel zu sein und über die nötigen 
Grundkenntnisse für die Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite 
zu verfügen.

Pflüger Rechtsanwälte bietet einen Workshop für Betriebsräte an, 
der die Rechtsgrundlagen, die Befugnisse der handelnden 
Akteure und sinnvolle betriebliche Regelungen erläutert.</description>
</item>
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<title>Elternzeit: Unentbehrlich zu Hause - und im Job?</title>
<link>http://www.k44.de/veroeffentlichungen.html</link>
<pubDate>Thu, 15 Jul 2010 18:11:01</pubDate>
<description>Die Elternzeit wird von Politik und Medien als Durchbruch fu&amp;#776;r die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefeiert. In der Praxis stellen sich den werdenden Eltern aber zahlreiche Fragen. Jörg Schwaab gibt in RHEIN MAIN MARKT Tipps, wie sich einige Standardfehler zwischen Geburt, Ausstieg und Ru&amp;#776;ckkehr vermeiden lassen.</description>
</item>
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<title>Kein Trautes Heim am Arbeitsplatz</title>
<link>http://www.k44.de/veroeffentlichungen.html</link>
<pubDate>Fri, 23 Jul 2010 11:12:10</pubDate>
<description>Arbeitnehmer haben zwar keinen Anspruch auf die Gestaltung des Arbeitsplatzes nach ihren persönlichen Wünschen, die Schutzgesetze geben aber vor, wie Arbeitsstätten einzurichten und zu betreiben sind. Rechtsanwalt Peter Krebühl nennt in der Frankfurter Rundschau vom 17. Juli 2010 neben Größe, Beleuchtung und Belüftung weitere Mindeststandards, die einzuhalten sind.</description>
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<title>Aus fürs Mobiltelefon? Das LAG Rheinland-Pfalz entscheidet, dass Arbeitgeber die private Handynutzung am Arbeitsplatz untersagen können</title>
<link>http://www.k44.de/zitiert.html</link>
<pubDate>Fri, 23 Jul 2010 11:14:28</pubDate>
<description>Die in vielen Betrieben übliche Erlaubnis, das Handy am Arbeitsplatz für private Gespräche zu nutzen, ist nicht selbstverständlich. Rechtsanwalt Dr. Norbert Pflüger gibt im RTL-Nachtjournal zu bedenken, dass diese Gespräche das Leistungsverhalten des Arbeitnehmers berühren. Der schuldet die Arbeitsleistung und erbringt diese während des Telefonats nicht. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat jetzt entschieden, dass ein Arbeitgeber ein Handyverbot verfügen darf, auch ohne Abstimmung mit dem Betriebsrat. Telefoniert ein Arbeitnehmer trotz Verbot privat, kann das nach Dr. Pflüger zu einer Abmahnung und schlimmstenfalls zum Verlust des Arbeitsplatzes führen.</description>
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<title>Kostenverursacher Betriebsrat: Wie gelangt der Arbeitgeber zur Planbarkeit der finanziellen Belastungen?</title>
<link>http://www.k44.de</link>
<pubDate>Thu, 19 Aug 2010 16:09:24</pubDate>
<description>Beim nächsten Treffpunkt Regionalstelle der Deutschen Gesellschaft für Personalführung e. V., Frankfurt, wird Dr. Norbert Pflüger zu diesem Thema referieren und anschließend zu Diskussion und Erfahrungsaustausch bereitstehen. Donnerstag, 9. September 2010, Beginn um 18.30 Uhr. Veranstaltungsort: DGFP e.V., Regionalstelle Frankfurt am Main, Lyoner Straße 15 &#150; ATRICOM, 60528 Frankfurt am Main. Die Teilnahme ist kostenfrei, Anmeldung bis 26. August 2010 erbeten unter info@dgfp.de oder Telefax 0211 5978-149</description>
</item>
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<title>Das kann Betriebsratsarbeit kosten</title>
<link>http://www.k44.de/veroeffentlichungen.html</link>
<pubDate>Thu, 26 Aug 2010 18:03:24</pubDate>
<description>Ein aktuelles Urteil hat deutlich gemacht, dass der Begriff der „Erforderlichkeit“ von Betriebsratskosten mitunter weit zu fassen ist.  In personalmagazin 09/10 erläutert Dr. Norbert Pflüger, dass die Kosten für den Betriebsrat nicht nur unter dem Aspekt der Freistellung zu kalkulieren sind. Lesen Sie, zu welchen weiteren Kostenbelastungen es für den Arbeitgeber kommen kann und welche Grenzen gezogen werden.</description>
</item>
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<title>Die Änderungskündigung &#150; neues Spiel, neues Glück?</title>
<link>http://www.k44.de/zitiert.html</link>
<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 09:54:40</pubDate>
<description>Die Ku&amp;#776;ndigung eines Arbeitsverhältnisses wird häufig mit dem Angebot zur Weiterbeschäftigung unter geänderten Bedingungen verknu&amp;#776;pft. Rechtsanwalt Ju&amp;#776;rgen Weder erläutert in einen Interview in DATEV magazin 4_2010 ausführlich, was es mit dieser Kombination auf sich hat und wie ein Arbeitnehmer darauf reagieren kann.</description>
</item>
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<title>Autorenlesung in unseren Räumen: Hanno Beck &#150; „Zahlungsbefehl. Von Mord-Steuern, Karussell-Geschäften und Millionärs-Oasen“. 29. September 2010, 19.00 Uhr</title>
<link>http://www.k44.de/lesungen.html</link>
<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 10:23:31</pubDate>
<description>Seit sich Menschen zu Herrschern über Menschen aufgeschwungen haben, gibt es Steuern. Und seit dem es Steuern gibt, leiden und klagen Menschen unter deren Lasten und Ungerechtigkeiten. Hanno Beck, langjähriger FAZ-Redakteur und seit 2006 Professor für Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftspolitik an der Hochschule Pforzheim, erläutert unterhaltsam und frei von jedem Fachjargon, was es auf sich hat mit Steuern: Bärte, Seelen, Sklaven, Fenster, Einkommen, Konsum und Vermögen. Welche Mängel das deutsche Steuerrecht hat, wie der Staat seinen Bürgern in die Tasche greift und warum wir doch ohne Steuern nicht auskommen.</description>
</item>
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<title>Dr. Norbert Pflüger kommentiert: Auf dem richtigen Weg &#150; Pluralismus statt Tarifeinheit!</title>
<link>http://www.k44.de/enews/enews.php?start=28%7C1</link>
<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 18:24:48</pubDate>
<description>Das Bundesarbeitsgericht gibt den Grundsatz der Tarifeinheit auf. Die Arbeitgeber müssen sich darauf einstellen, in Zukunft mehrere Tarifverträge für Arbeitsverhältnisse derselben Art anzuwenden, je nach Organisationszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Dies kann zu einer Stärkung der Spartengewerkschaften führen.
Die Rechtsprechungsänderung kommt nicht überraschend. Die so genannte herrschende Lehre und einzelne Landesarbeitsgerichte haben den Grundsatz der Tarifeinheit stets für eine unzulässige Rechtsfortbildung gehalten. Bemerkenswert ist die Aufregung, die nun entsteht.</description>
</item>
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<title>Mehr als ein Job: Was bei Nebentätigkeiten zu beachten ist.</title>
<link>http://www.k44.de/enews/enews.php?start=28|2</link>
<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 18:25:54</pubDate>
<description>Die Politik verspricht den Bürgern schon lange Entlastungen, in deren Geldbörsen hat sich dies aber bislang noch nicht bemerkbar gemacht. Im Gegenteil: Vielen Familien reicht ein doppeltes Einkommen nicht mehr, sie sind auf zusätzliche Einkünfte aus Nebentätigkeiten angewiesen. Hierbei stellt sich für die Betroffenen die Frage, was aus arbeitsrechtlicher Sicht bei einem Nebenjob zu beachten ist.</description>
</item>
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<title>Teilnehmer vorübergehend nicht erreichbar &#150; Handyverbot auch ohne Zustimmung des Betriebsrats zulässig</title>
<link>http://www.k44.de/enews/enews.php?start=28|2</link>
<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 18:27:03</pubDate>
<description>In Deutschland gibt es inzwischen mehr Mobiltelefon-Anschlüsse als Einwohner. Bereits 2008 wurden über 100 Millionen Anschlüsse gezählt, statistisch gesehen hat also jeder fünfte Deutsche mindestens zwei Handyverträge. Darüber hinaus werden vielen Angestellten Diensthandys zur Verfügung gestellt. Es ist selbstverständlich, privat und beruflich immer und vor allem überall erreichbar zu sein. Umso größer ist für Beschäftigte dann die Überraschung, wenn während der Arbeitszeit die Nutzung privater Mobiltelefone eingeschränkt, ja sogar verboten werden soll. Ist es tatsächlich zulässig, dass Mitarbeiter während der Arbeitszeit nicht mit ihren privaten Mobiltelefonen telefonieren, SMS versenden oder privat im Internet surfen können?</description>
</item>
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<title>Lexikon Arbeitsrecht &#150; Stichwort: Weiterbeschäftigungsanspruch</title>
<link>http://www.k44.de/enews/lexikon.php?start=lexikon|20</link>
<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 18:27:59</pubDate>
<description>Betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG
 
Gemäß § 102 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) muss der Arbeitgeber vor einer ordentlichen Kündigung den Betriebsrat anhören. Der Betriebsrat wiederum kann einer ordentlichen Kündigung aus den in § 102 Abs. 3 BetrVG genannten Gründen binnen einer Frist von einer Woche widersprechen. Regelmäßig kommt ein solcher Widerspruch im Rahmen betriebsbedingter Kündigungen in Betracht.
 
Wird ein solcher Widerspruch ordnungsgemäß ausgeübt, eröffnet der Betriebsrat dem betroffenen Arbeitnehmer den Weg zu dem so genannten betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch gemäß § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG.</description>
</item>
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<title>Handyverbot am Arbeitsplatz Teilnehmer - vorübergehend nicht erreichbar</title>
<link>http://www.business-wissen.de/index.php?id=7242</link>
<pubDate>Fri, 10 Sep 2010 12:05:26</pubDate>
<description>In Deutschland gibt es inzwischen mehr Mobiltelefon-Anschlüsse als Einwohner. Umso größer ist für Beschäftigte dann die Überraschung, wenn während der Arbeitszeit die Nutzung privater Mobiltelefone eingeschränkt, ja sogar verboten werden soll. Nach einem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz kann der Arbeitgeber ein Handyverbot während der Arbeitszeit aussprechen - auch ohne Zustimmung des Betriebsrates. Rechtsanwalt Dr. Thomas Koeppen, LL.M., hebt im Portal business-wissen.de hervor, dass es dabei auf den Einzelfall ankommt und dass es für Arbeitgeber ratsam ist, die Mitarbeiterinteressen im Auge zu behalten.</description>
</item>
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<title>Betriebsräte &#150; das Leben nach dem Mandat</title>
<link>http://www.k44.de/zitiert.html</link>
<pubDate>Wed, 06 Oct 2010 18:39:09</pubDate>
<description>Langjährige Betriebsratstätigkeit und besonders eine Freistellung birgt das Risiko, den Anschluss an die ursprüngliche berufliche Tätigkeit zu verlieren. Es ist im Interesse von Unternehmen und Betriebsräten, für Qualifizierung, Entwicklungsmöglichkeiten und Ansatzpunkten zur Reintegration zu sorgen. In der aktuellen Ausgabe von Personalmagazin wird Dr. Thomas Koeppen, LL.M., zitiert zu den Vorgaben für Fördermaßnahmen, die das Betriebsverfassungsgesetz festschreibt. Das Gesetz, so Koeppen, verfolge mit der Förderungsverpflichtung eine Ausgleichsfunktion: Das Betriebsratsmitglied soll so gestellt werden wie vergleichbare Arbeitnehmer, die an den betriebsüblichen Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen haben. Der lesenswerte Artikel bietet darüber hinaus Unterstützung für das HR-Management mit Praxisbeispielen und Tipps, wie die Reintegration von Betriebsräten nach ihrer Amtszeit begleitet werden kann.</description>
</item>
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<title>Online-Networking: Was Sie aus Sicht des Arbeitsrechts beachten sollten</title>
<link>http://www.business-wissen.de/personalmanagement/online-networking-was-sie-arbeitsrechtlich-beachten-sollten/</link>
<pubDate>Wed, 06 Oct 2010 18:54:11</pubDate>
<description>Soziale Online-Netzwerke sind längst beliebte Plattformen zur persönlichen Kontaktpflege und für den privaten Austausch. Parallel entdecken immer mehr Unternehmen das Web 2.0 für ihre eigene Präsenz. Für Mitarbeiter verwischen sich so schnell die Grenzen zwischen beruflichem und privatem Austausch. Während die arbeitsrechtlichen Konsequenzen der privaten E-Mail und Internetnutzung seit Jahren in den Medien lebhaft diskutiert werden, findet die Frage nach der Nutzung sozialer Netzwerke am Arbeitsplatz bisher noch wenig Beachtung. Dr. Thomas Koeppen, LL.M. gibt im Portal business-wissen Hinweise, wo Konflikte möglich sind.</description>
</item>
<item>
<title>Handwerkszeug fürs Tagesgeschäft: Inhouseschulung für Betriebsräte vermittelt fundiertes Fachwissen im allgemeinen Arbeitsrecht</title>
<link>http://www.k44.de/schulungen.html</link>
<pubDate>Fri, 29 Oct 2010 10:45:12</pubDate>
<description>Neben der Wahrnehmung zahlreicher Aufgaben im Rahmen der Mitbestimmung stehen Betriebsräte im Tagesgeschäft auch den Kollegen Rede und Antwort. Für einen kompetenten ersten Rat ist fundiertes Fachwissen in arbeitsvertraglichen Dingen wichtig. Das gilt besonders rund um das Thema Kündigung, weil der Betriebsrat im Rahmen des Anhörungsverfahrens oft der erste Ansprechpartner des Arbeitnehmers ist. Neben Dauerbrennern wie Sonderkündigungsschutz und Urlaubsantrag sehen sich Betriebsräte in den Bereichen Elternzeit, Datenschutz und Antidiskriminierung vielfältigen neuen Aufgaben gegenüber.
Wir von Pflüger Rechtsanwälte bieten an, Ihr Gremium im Rahmen einer Inhouseschulung mit dem nötigen arbeitsrechtlichen Handwerkszeug auszurüsten.</description>
</item>
<item>
<title>Betriebsänderungen: Kein Unterlassungsanspruch bei Vorbereitungshandlungen</title>
<link>http://www.k44.de/enews/enews.php?start=29|4</link>
<pubDate>Thu, 18 Nov 2010 10:51:34</pubDate>
<description>Das Hessische Landesarbeitsgericht hat zu Beginn dieses Jahres zum Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Betriebsänderungen Stellung genommen. Es hatte darüber zu entscheiden, ob reine Vorbereitungshandlungen bis zum Ende der Interessenausgleichsverhandlungen zu unterlassen sind (Aktenzeichen 4 TaBVGa 3/10). Im vorliegenden Fall plante ein Konzern, an zweien seiner Standorte insgesamt 75 Arbeitsplätze abzubauen und die dort angesiedelten Funktionen auf eine ungarische Konzerngesellschaft zu übertragen. Aus diesem Anlass verhandelten Arbeitgeber und der durch Tarifvertrag gemäß § 3 BetrVG gebildete Gemeinschaftsgesamtbetriebsrat über Interessenausgleich und Sozialplan. Noch während die Verhandlungen liefen, beabsichtigte die Arbeitgeberseite, zur Vorbereitung der Betriebsänderung zwanzig Arbeitnehmer der ungarischen Konzerngesellschaft in Deutschland schulen und einarbeiten zu lassen. Hiergegen beantragte der Gemeinschaftsgesamtbetriebsrat den Erlass einer einstweiligen Verfügung, die vom Arbeitsgericht auch erlassen wurde. Auf die Arbeitgeberbeschwerde hin wies das Hessische Landesarbeitsgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab. Dr. Norbert Pflüger zur Begründung der Entscheidung.</description>
</item>
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<title>Guter Rat für den Betriebsrat: Wer berät den Betriebsrat</title>
<link>http://www.k44.de/enews/enews.php?start=29|2</link>
<pubDate>Thu, 18 Nov 2010 10:52:27</pubDate>
<description>Bis weit in die 1990er Jahre stand die rechtliche Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten im Mittelpunkt der Betriebsratsarbeit. Kollektiv- oder arbeitsrechtliche Streitigkeiten wurden in Beschlussverfahren ausgetragen. Bei Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen waren vor allem Rechtsprobleme etwa bei der Datenverarbeitung und der Arbeitszeitgestaltung zentrale Themen. Inzwischen ist die Komplexität der betrieblichen Arbeit deutlich gestiegen, so dass in vielen Fällen auch die Unterstützung von nichtjuristischen Sachverständigen notwendig sein kann. Im Zuge dieser Veränderung hat sich eine wahre Beratungsindustrie rund um den Betriebsrat entwickelt. Als weitaus größte Gruppe der nichtjuristischen Berater dienen Betriebswirte ihre Unterstützungsleistungen an. Aber auch Psychologen, Therapeuten und Mediatoren kämpfen um diesen Wachstumsmarkt. Dr. Norbert Pflüger sieht Anlass genug, um Rechtsgrundlagen und Erforderlichkeit dieser Art der Beratung näher zu beleuchten.</description>
</item>
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<title>Werbegeschenke der Firma gehören nicht auf den privaten Gabentisch</title>
<link>http://www.k44.de/enews/enews.php?start=29|3</link>
<pubDate>Thu, 18 Nov 2010 10:53:33</pubDate>
<description>Immer wieder liest man in der Tagespresse von Kündigungen wegen so genannter Bagatelldiebstähle. Inzwischen schützen einige arbeitsgerichtliche Entscheidungen im Rahmen einer Interessenabwägung Arbeitnehmer bei langjährigen, unauffälligen Beschäftigungsverhältnissen gegen Kündigung wegen Bagatelldiebstählen. Auf rechtlich unsicherem Terrain bewegen sich Arbeitnehmer aber weiterhin &#150; nach Rechtsanwalt Jörg Schwaab auch dann, wenn es um Werbegeschenke geht. Kann die Mitnahme des Kosmetik-Probesets im Sonderdesign als Geschenk für die Freundin ein Grund zur Kündigung sein? Und wem gehören die Weihnachtsgeschenke, die gute Kunden den Außendienstmitarbeitern geben?</description>
</item>
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<title>Streitfall Urlaub</title>
<link>http://www.k44.de/veroeffentlichungen.html</link>
<pubDate>Mon, 06 Dec 2010 11:44:50</pubDate>
<description>Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben haben Arbeitgeber einen Spielraum, in dem sie Urlaub gewa&amp;#776;hren. Die Entscheidungen ko&amp;#776;nnen durchaus mit den Wu&amp;#776;nschen und Planungen des Arbeitnehmers kollidieren. Rechtsanwalt Jürgen Weder stellt in einem Artikel in der Fachzeitschrift PERSONAL zusammen, was beim Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern zu beachten ist und welche Gründe zur Ablehnung eines Urlaubswunsches führen können.</description>
</item>
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<title>Wille und Wortlaut: Trotz Tarifflucht kann Tarifvertrag maßgebend bleiben</title>
<link>http://www.k44.de/enews/enews.php?start=30%7C1</link>
<pubDate>Sat, 05 Feb 2011 18:05:33</pubDate>
<description>In den vertraglichen Regelungen der Arbeitsverhältnisse spielen Tarifverträge immer noch eine große Rolle &#150; auch wenn dauerhaft ein Trend zur Tarifflucht der Arbeitgeber erkennbar ist. Nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Nürnberg arbeitet nur noch etwa die Hälfte aller Beschäftigten bei einem tarifgebundenen Arbeitgeber. Bei Arbeitnehmern wie bei Arbeitgebern bestehen immer wieder erstaunliche Unsicherheiten, unter welchen Voraussetzungen und auf welche Weise tarifvertragliche Regelungen im Arbeitsverhältnis gelten. Diese Unsicherheiten werden spätestens dann offenbar, wenn das Arbeitsverhältnis durch einen (Teil-)Betriebsübergang vom bisherigen Arbeitgeber auf einen neuen Arbeitgeber übergeht und der neue Arbeitgeber an den beim Veräußerer angewandten Tarifvertrag bislang in keiner Weise gebunden war.</description>
</item>
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<title>Bei längerer Arbeitsunfähigkeit muss der Dienstwagen stehen bleiben</title>
<link>http://www.k44.de/enews/enews.php?start=30%7C2</link>
<pubDate>Sat, 05 Feb 2011 18:09:14</pubDate>
<description>In vielen Fällen räumen Arbeitgeber ihren Beschäftigten das Recht ein, den überlassenen Dienstwagen auch privat zu nutzen. Dies stellt einen geldwerten Vorteil und Sachbezug dar. Wenn der Arbeitgeber das Fahrzeug vertragswidrig entzieht, kann dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Schadensersatz zustehen &#150; eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung, die in Höhe der steuerlichen Bewertung der privaten Nutzungsmöglichkeit anzusetzen ist. Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (9 AZR 631/09) steht Arbeitnehmern aber kein Schadenersatz zu, wenn sie aufgrund von Krankheit die vertragliche Arbeitsleistung nicht erbringen können.</description>
</item>
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<title>Aktueller BAG-Entscheid bei Kündigungen mit zu kurzer Kündigungsfrist</title>
<link>http://www.k44.de/enews/enews.php?start=30%7C3</link>
<pubDate>Sat, 05 Feb 2011 18:09:55</pubDate>
<description>In dem vom BAG aktuell zu entscheidenden Fall hat ein gekündigter Arbeitnehmer vorgetragen, dass ihm von seinem Arbeitgeber für zwei weitere Monate Gehalt zustehe, weil der Arbeitgeber die Kündigungsfrist nicht richtig berechnet habe. Das BAG hat in seinem Entscheid diese Klage abgewiesen und auf die Dreiwochenfrist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage hingewiesen.</description>
</item>
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<title>Lexikon Arbeitsrecht &#150; Stichwort: Arbeitspapiere</title>
<link>http://www.k44.de/enews/lexikon.php?start=lexikon%7C21</link>
<pubDate>Sat, 05 Feb 2011 18:10:37</pubDate>
<description>Unter Arbeitspapieren versteht man die Gesamtheit der mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehenden Unterlagen und Dokumente. Hierunter fallen das Arbeitszeugnis, die Lohnsteuerkarte, die Urlaubsbescheinigung und Unterlagen über die betriebliche Altersversorgung. In bestimmten Bereichen gibt es besondere Arbeitspapiere: im Baugewerbe die Lohnnachweiskarten, im Lebensmittelgewerbe das Gesundheitszeugnis, bei Jugendlichen die Gesundheitsbescheinigung sowie die Arbeitserlaubnis bzw. Arbeitsberechtigung bei Ausländern, die nicht aus EU-Staaten stammen.</description>
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<title>Neu: Pflüger Rechtsanwälte startet XING-Gruppe Betriebliche Sozialpartner</title>
<link>http://www.k44.de/tracking/link.php?click=91-2-685</link>
<pubDate>Sat, 05 Feb 2011 18:11:35</pubDate>
<description>Wir haben die XING-Gruppe Betriebliche Sozialpartner eingerichtet, um Praktikern des Arbeitsrechts eine Plattform für den Erfahrungsaustausch anzubieten. Angesprochen sind Personalleiter, Personalverantwortliche, Mitarbeiter in Personalabteilungen, Betriebsräte und Gewerkschaftsmitglieder. Wir wollen einen informellen Weg anbieten, unterschiedliche Interessengruppen ins Gespräch zu bringen und gemeinsam Lösungsansätze für arbeitsrechtliche Fragen zu entwickeln. Nutzen Sie die Chance, Ihr persönliches Netzwerk auszubauen.</description>
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<title>Kostenstelle Betriebsrat &#150; welche Kosten für Arbeitgeber entstehen können</title>
<link>http://www.k44.de/veroeffentlichungen.html</link>
<pubDate>Wed, 09 Feb 2011 16:23:39</pubDate>
<description>Unternehmer mu&amp;#776;ssen dem Betriebsrat eine angemessene Bu&amp;#776;roausstattung und Schulungen ermöglichen. Über die erforderlichen Mittel gibt es häufig Streit. Rechtsanwalt Jürgen Weder gibt in einem Artikel in der aktuellen Ausgabe Zeitschrift Der Handel einen Überblick, mit welchem Positionen der Arbeitgeber rechnen muss. Er kommt zu dem Schluss, dass der finanzielle Aufwand durch die aktuelle betriebliche Situation und die mehr oder weniger kooperative Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat geprägt ist.</description>
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<title>Manipulierte Betriebsratswahl: Was passiert, wenn Betriebsräte gegen die Pflicht zur Compliance verstoßen?</title>
<link>http://www.k44.de/veroeffentlichungen.html</link>
<pubDate>Wed, 23 Feb 2011 14:43:57</pubDate>
<description>Betriebsratswahlen sind fu&amp;#776;r Arbeitgeber heikel: Sie sind Sache der Arbeitnehmer, eine Beeinflussung ist sogar strafbar. Doch in Zeiten, in denen Compliancerichtlinien immer wichtiger werden, mu&amp;#776;ssen sich Fu&amp;#776;hrungskräfte damit auseinandersetzen, was passiert, wenn Unregelmäßigkeiten vorkommen. Dr. Norbert Pflüger vertritt in einem F.A.Z.-Artikel zum Urteil zu den angefochtenen Betriebsratswahlen in der Commerzbank den Standpunkt, dass Compliance Unternehmen zu aktivem Handeln zwingt und dass sie bei Regelverletzungen in der Verantwortung stehen.</description>
</item>
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<title>In Elternzeit versetzt: Rechtsabteilungsleiterin wehrt sich erfolgreich</title>
<link>http://www.k44.de/zitiert.html</link>
<pubDate>Fri, 18 Mar 2011 13:02:22</pubDate>
<description>„Ein Arbeitgeber kann von einem Mitarbeiter in Elternzeit nicht verlangen, Teilzeit an einem weit entfernten Ort zu arbeiten. Dies entschied das Hessische Landesarbeitsgericht  in einer Eilentscheidung. Geklagt hatte laut Marktinformationen die Rechtsabteilungsleiterin von Havells Sylvania aus Frankfurt. Sie sollte in ihrer Elternzeit zwei Tage die Woche nach London pendeln.“ Lesen Sie im Portal juve den Bericht zu einem Fall, in dem Dr. Thomas Koeppen, LL.M. die Klägerin vertreten hat.</description>
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<title>LAG Niedersachsen: Internetzugang mit E-Mail-Adresse für Betriebsrat</title>
<link>http://k44.de/veroeffentlichungen.html</link>
<pubDate>Tue, 29 Mar 2011 14:58:29</pubDate>
<description>Besitzt der Arbeitgeber einen Internetzugang, den er nur eingeschränkt nutzt, führt diese eingeschränkte Nutzung durch den Arbeitgeber nicht dazu, dass der Anspruch des Betriebsrats auf einen Internetzugang entfällt &#150; so ein Beschluss des LAG Niedersachsen. Lesen Sie die Zusammenfassung des Beschlusses und eine Einschätzung der Praxisfolgen von Rechtsanwalt Jürgen Weder in Betriebs-Berater 12.2011.</description>
</item>
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<title>Vortrag: Elternzeit &#150; Eine Herausforderung für das Arbeitsverhältnis</title>
<link>http://k44.de/vortraege.html</link>
<pubDate>Thu, 31 Mar 2011 17:34:27</pubDate>
<description>Die Elternzeit wird durch die Politik als Auszeit vom Job im Sinne der Familie gefördert. Bei der Durchführung kommt es immer wieder zu arbeitsrechtlichen Konflikten zwischen den Arbeitsvertragsparteien. Richtig aufgesetzt bietet die Elternzeit ein wirksames Instrument zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Rechtsanwalt Jörg Schwaab wird in einem Vortrag beim Kongress women&amp;work am 14.05.2011 in Bonn Aufschluss über Rechte und Pflichten der Beteiligten geben und zeigen, wie sich Probleme in der Praxis vermeiden lassen.</description>
</item>
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<title>Handwerkszeug fürs Tagesgeschäft &#150; Inhouseschulung im allgemeinen Arbeitsrecht für Betriebsräte</title>
<link>http://k44.de/schulungen.html</link>
<pubDate>Fri, 01 Apr 2011 09:50:56</pubDate>
<description>Neben ihren Aufgaben im Rahmen der Mit­bestimmung stehen Betriebsräte im Tagesgeschäft auch den Kollegen Rede und Antwort. Für einen kompetenten ersten Rat ist fundiertes Fach­wissen in arbeitsvertraglichen Dingen wichtig. Das gilt besonders rund um das Thema Kündigung, weil der Betriebsrat im Rahmen des Anhörung­verfahrens oft der erste Ansprechpartner des ­Arbeitnehmers ist. Neben ­Dauerbrennern wie ­Sonderkündigungsschutz und Urlaubsantrag sehen sich Betriebsräte in den Bereichen Elternzeit, ­Datenschutz und Anti­diskriminierung vielen neuen Aufgaben gegenüber.
Wir von Pflüger Rechtsanwälte bieten Betriebsräten an, sich im Rahmen einer Inhouseschulung mit dem nötigen arbeitsrechtlichen Handwerkszeug auszurüsten. Hier finden Sie eine Auswahl möglicher Schulungsthemen und …</description>
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<title>Lexikon Arbeitsrecht &#150; Stichwort: Betriebsarzt</title>
<link>http://www.k44.de/lexikon.php?start=121</link>
<pubDate>Mon, 11 Apr 2011 18:09:28</pubDate>
<description>Der Einsatz von Betriebsärzten ist in Deutschland durch das „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ geregelt. Arbeitgeber haben danach Betriebsärzte zu bestellen, wenn ihr Einsatz im Betrieb „erforderlich“ ist. Die Erfordernis richtet sich nach der Betriebsart und den für die Arbeitnehmer damit einhergehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren, der Zahl und der Zusammensetzung der Belegschaft &#150; dabei spielen auch die Altersstruktur oder die Anzahl behinderter Arbeitnehmer eine Rolle &#150; sowie der Betriebsorganisation.</description>
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<title>Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Internetzugang und E-Mail-Adresse.</title>
<link>http://www.k44.de/enews.php?start=31|3</link>
<pubDate>Mon, 11 Apr 2011 18:03:48</pubDate>
<description>Im Betriebsverfassungsgesetz regelt § 40 Abs. 1, dass der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten zu tragen hat. § 40 Abs. 2 BetrVG stellt zudem klar, dass er im erforderlichen Umfang auch Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen hat. Im zu entscheidenden Fall hatte ein Betriebsrat von seinem Arbeitgeber den Zugang zu Internet sowie die Einrichtung eigener E-Mail-Adressen gefordert. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Beschluss vom 17. April 2010 (Az.: 7 ABR 80/08) diesen Anspruch im Ergebnis bejaht.</description>
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<title>Richtlinien zu Sozialen Netzwerken sind mitbestimmungspflichtig</title>
<link>http://www.k44.de/enews.php?start=31|2</link>
<pubDate>Mon, 11 Apr 2011 18:14:17</pubDate>
<description>Facebook, Twitter &amp; Co werden in Unternehmen immer wichtiger. Was früher über den Flurfunk ausgetauscht wurde, wird jetzt über soziale Netzwerke kommuniziert. Damit wird manches publik, was nicht für die Öffentlichkeit gedacht war. Deshalb erstellen immer mehr Unternehmen Social-Media-Guidelines, also Verhaltensregeln für Mitarbeiter, wie diese sich in sozialen Netzwerken zu verhalten haben. Dr. Thomas Koeppen, LL.M. zeigt auf, dass solche Regeln der Mitbestimmungspflicht unterliegen können und rät Arbeitgebern dazu, mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung abzuschließen, bevor sie Richtlinien zur Nutzung von Sozialen Netzwerken erlassen.</description>
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<title>Berufsrisiko Strahlentod: Können sich Beschäftigte der Anordnung lebensgefährlicher Arbeiten widersetzen?</title>
<link>http://www.k44.de/enews.php?start=31|1</link>
<pubDate>Mon, 11 Apr 2011 18:16:43</pubDate>
<description>Die aktuellen Ereignisse im japanischen Kernkraftwerk Fukushima, in dem Angestellte unter Gefahr für ihr eigenes Leben die Rettungsarbeiten fortsetzen, wirft die Frage auf: Ist ein Angestellter im Atomkraftwerk verpflichtet, an der Beseitigung einer Havarie mitzuwirken, selbst wenn dies durch die erhöhten Strahlungswerte unter Umständen lebensgefährlich sein kann? Ein Kommentar von Dr. Norbert Pflüger erörtert diese Frage aus arbeitsrechtlicher Sicht.</description>
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<title>Müssen Arbeitnehmer an Personalgesprächen teilnehmen?</title>
<link>http://www.k44.de/veroeffentlichungen.html</link>
<pubDate>Wed, 04 May 2011 09:38:57</pubDate>
<description>Die Kommunikation zwischen Vorgesetzten und Arbeitnehmern ist Voraussetzung für das gedeihliche Zusammenwirken im Betrieb. Beide Seiten müssen sich darüber verständigen, welche konkrete Arbeit zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erledigen ist. Dem Einzel-Personalgespräch kommt daher zentrale Bedeutung zu. Ist aber der Arbeitnehmer in allen Fällen zur Teilnahme an einem solchen Gespräch verpflichtet? Dr. Norbert Pflüger kommentiert in F.A.Z. eine Entscheidung das Bundesarbeitsgerichts, die in dieser Frage für eine Klarstellung sorgte.</description>
</item>
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<title>Verhaltensregeln für die digitale Welt</title>
<link>http://www.k44.de/veroeffentlichungen.html</link>
<pubDate>Tue, 17 May 2011 17:34:32</pubDate>
<description>In manchen Unternehmen du&amp;#776;rfen die Mitarbeiter das Internet kaum nutzen, in anderen werden sie ausdru&amp;#776;cklich dazu aufgefordert, sich in sozialen Netzwerken zu bewegen. Wie mit jeder technischen Neuerung ergeben sich auch durch die sozialen Netzwerke neue arbeitsrechtliche Konfliktlagen. Dr. Thomas Koeppen, LL.M. gibt in einem Artikel in Verkehrsrundschau einen Überblick, wie Unternehmen die Nutzung sozialer Medien so regeln können, dass die Mitarbeiter im Sinne des Unternehmens daran teilnehmen und zugleich wichtige arbeitsrechtliche Bestimmungen eingehalten werden.</description>
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<title>Jesus, Burka und Bierkästen: Gottes Segen allein schützt nicht vor Kündigung</title>
<link>http://www.k44.de/enews.php?start=32%7C1</link>
<pubDate>Thu, 16 Jun 2011 12:13:55</pubDate>
<description>„Jesus hat Sie lieb. Vielen Dank für Ihren Einkauf und einen schönen Tag.” Ein Mitarbeiter in der Bestellannahme eines Teleshoppingcenters hatte es sich zur Angewohnheit gemacht, mit dieser Grußformel seine Kunden am Telefon zu verabschieden. Nachdem der Mitarbeiter trotz ausdrücklicher Aufforderung eines seiner Vorgesetzten nicht auf die Jesus-Grußformel verzichtet hat, hat sein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentlich, hilfsweise ordentlich gekündigt. Gegen diese Kündigung hatte der Mitarbeiter geklagt. Rechtsanwältin Julia Thelen kommentiert die Entscheidung des LAG Hamm in dieser Sache und beschreibt das Spannungsfeld zwischen Religionsfreiheit und unternehmerischer Betätigungsfreiheit.</description>
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<title>Bei Personalabbau muss sich der Unternehmer zuerst von Dauer-Leiharbeitnehmern trennen</title>
<link>http://www.k44.de/enews.php?start=32%7C2</link>
<pubDate>Thu, 16 Jun 2011 12:18:49</pubDate>
<description>Über das Thema Leiharbeit wird von Arbeitgeber wie Gewerkschaftsseite immer wieder heftig diskutiert. Vor diesem Hintergrund ist eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg von Interesse. Ein Entsorgungsunternehmen hatte betriebsbedingt gekündigt. Der gekündigte Arbeitnehmer griff diese Kündigung vor dem Arbeitsgericht an und hatte auch in zweiter Instanz Erfolg. Er wandte sich mit dem Argument gegen die Kündigung, die Arbeitgeberin solle zunächst den Einsatz der Leiharbeitnehmer beenden. Rechtsanwalt Dr. Norbert Pflüger kommentiert die Entscheidung.</description>
</item>
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<title>Neue Serie „Häufige Irrtümer im Arbeitsrecht“. Irrtum Nr. 1: Aller schlechten Dinge sind drei &#150; die Abmahnung</title>
<link>http://www.k44.de/enews.php?start=32%7C3</link>
<pubDate>Thu, 16 Jun 2011 12:26:07</pubDate>
<description>Hartnäckig kursieren Gerüchte über arbeitsrechtliche Grundsätze, die als Gewohnheitsrecht in die Überzeugungen von Arbeitsvertragsparteien eingesickert sind. Mit fatalen Folgen für die Betroffenen, denn arbeitsrechtlich sind sie oft in keiner Weise haltbar. In dieser Serie möchten wir deshalb einige dieser „populären Irrtümer” aufklären. Folge 1: In deutschen Büroetagen und Werkshallen herrscht der weit verbreitete Glaube, dass der Arbeitgeber erst drei Mal abmahnen muss, bevor er verhaltensbedingt kündigen darf. Dies ist ein Irrtum.</description>
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<title>Anspruch und Wirklichkeit: Diskriminierung bei Rückkehr aus der Elternzeit. Nehmen Sie dazu an unserer Online-Umfrage teil!</title>
<link>http://www.k44.de/enews.php?start=32%7C4</link>
<pubDate>Thu, 16 Jun 2011 12:27:28</pubDate>
<description>Mit dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert werden. Beschäftigte genießen während der Elternzeit neben der finanziellen Unterstützung durch das Elterngeld einen besonderen Schutz, etwa vor Kündigungen. Auch soll eine Weiterbeschäftigung in Teilzeit ermöglicht werden. Die im Gesetz vorgesehenen Arbeitnehmerrechte scheinen für viele Unternehmen auch nach fünf Jahren eine Herausforderung zu sein, der sich nicht jeder Arbeitgeber stellen möchte. Auch wenn Wirtschaft und Politik für familienfreundliche Arbeitszeiten plädieren, sieht es nach Rechtsanwalt Dr. Thomas Koeppen in der Praxis mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wenig rosig aus.<p></p><p><b>Unsere aktuelle Online-Umfrage: Ist Elternzeit eine Karrierefalle?</b></p><p>
Muss, wer längere Zeit in Elternzeit geht, mit beruflichen Nachteilen rechnen? Ihre Meinung interessiert uns. <a href="http://www.k44.de/umfrage2/">Zur Online-Umfrage</a></p></description>
</item>
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<title>Benefizveranstaltung: Filmabend „Das Herz von Jenin“, 12. Juli 2011, 19.00 Uhr, Naxos Kino im Theater Willy Praml</title>
<link>http://www.k44.de/sponsoring.html</link>
<pubDate>Tue, 28 Jun 2011 11:00:58</pubDate>
<description>Wir zeigen den in den palästinensischen Auto­nomiegebieten gedrehten Dokumentarfilm von Leon Geller und Markus Vetter. Der Film berichtet über Ismael Khatib, dessen Sohn von israelischen Soldaten 2005 erschossen wurde. Der Vater spendete die Organe seines Sohnes an israelische Kinder. Der Film ist mehrfach preisgekrönt &#150; u.a. mit dem Bundesfilmpreis 2010, Lola. Ismael Khatib, dem 2010 der Hessische Friedenspreis verliehen wurde, leitet inzwischen ein Jugendzentrum in Jenin. Ein zerstörtes Kino- und Kulturzentrum und ein Gästehaus wurden wieder aufgebaut, es gibt vielfältige Freizeit-, Bildungs- und Kulturangebote für Kinder und Jugendliche. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir diese Projekte unterstützen. Ismael Khatib und Fakhri Hamad (Manager des Kino- und Kulturzentrums) werden für eine anschließende Gesprächsrunde anwesend sein.</description>
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<title>Miese Beratung verboten - was müssen Bankkundenberater künftig befürchten?</title>
<link>http://www.k44.de/veroeffentlichungen.html</link>
<pubDate>Tue, 28 Jun 2011 11:33:38</pubDate>
<description>Bankkundenberater müssen sich vorsehen: Schlechte Beratung kann zu einem Berufsverbot führen. Seit dem 8. April ist das „Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz“ in Kraft. Danach kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (Bafin) den Einsatz von Kundenberatern bis zur Dauer von zwei Jahren untersagen, wenn diese gegen die gesetzliche Beratungsvorgaben verstoßen. Rechtsanwalt Dr. Norbert Pflüger schildert in F.A.Z., Reihe „Mein Urteil“, welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen dieses Tätigkeitsverbot für den Kundenberater haben kann.</description>
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<title>Einladung zur Vernissage am 6. Juli: Ausstellung Michael A. Landes - die neue Frankfurter Altstadt</title>
<link>http://www.k44.de/ausstellungen.html</link>
<pubDate>Tue, 28 Jun 2011 15:45:16</pubDate>
<description>Die Diskussion um die künftige Bebauung des Frankfurter Altstadtareals zwischen Dom und Römer ist geprägt durch die Auseinandersetzungen zwischen Befürwortern einer weitgehenden Rekonstruktion und Anhängern einer Bebauung mit heutigen, zeitgenössischen Mitteln. Eine Gruppe von Frankfurter Architekten (Jo Franzke, Stefan Forster, Karl Dulder und Michael A. Landes) hat eigene Vorstellungen für die Altstadt entwickelt. 
Wir zeigen von 7. Juli bis 31. August 2011 in unseren Räumen die Ausstellung „Michael A. Landes &#150; die neue Frankfurter Altstadt“. Zur Vernissage am 6. Juli um 18.30 Uhr laden wir Sie herzlich ein.
Einführende Worte: Dieter Bartetzko, F.A.Z.</description>
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<title>Outsourcing nach Innen - Stolpersteine bei der Umsetzung von Shared Service Centern</title>
<link>http://www.k44.de/zitiert.html</link>
<pubDate>Thu, 28 Jul 2011 18:26:23</pubDate>
<description>Die unternehmensübergreifende Zusammenfassung von Funktionen wie Buchhaltung und Personalverwaltung liegt im Trend. Ein Artikel von Dr. Christoph Balkenhol im Magazin der betriebsrat 7/2011, Seite 22ff, stellt dar, worauf Betriebsräte bei der Einführung und Umsetzung von Shared Service Centern achten sollten, und zitiert Rechtsanwalt Dr. Thomas Koeppen, LL.M.: „Soweit die Maßnahme so weitreichend ist, dass sie eine Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG darstellt, löst sie eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Verhandlung eines Interessenausgleichs und unter Umständen auch eines Sozialplans aus. …“</description>
</item>
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<title>Darf ein Arbeitnehmer die Frage nach einer Schwerbehinderung falsch beantworten?</title>
<link>http://www.k44.de/veroeffentlichungen.html</link>
<pubDate>Wed, 31 Aug 2011 09:23:27</pubDate>
<description>Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hielt es lange für zulässig, den Arbeitnehmer im Einstellungsgespräch zum Vorliegen einer Schwerbehinderung zu befragen. Der Arbeitgeber müsse sich nämlich hierauf einstellen; schließlich seien mit einer Schwerbehinderung Pflichten verknüpft. Dass andererseits die Tatsache einer Schwerbehinderung auch zur Ablehnung eines Bewerbers führen kann, liegt auf der Hand. Nicht ohne Grund sind Behinderte heute gesetzlich vor Benachteiligung geschützt. So wird die Zulässigkeit der Frage nach einer Schwerbehinderung inzwischen überwiegend kritisch gesehen. Das BAG hat sich vor kurzem wieder mit dieser Frage auseinandergesetzt &#150; Dr. Norbert Pflüger erläutert die Entscheidung in einem Artikel der F.A.Z. in der Reihe „Mein Urteil“.</description>
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<title>Gut gemeinter Fehlgriff mit fatalen Folgen - Wann müssen Arbeitnehmer für Schäden haften?</title>
<link>http://www.k44.de/enews.php?start=33%7C1</link>
<pubDate>Thu, 22 Sep 2011 20:19:56</pubDate>
<description>Wenn Arbeitnehmer schuldhaft gegen ihre Vertragspflichten verstoßen haben und so ein Schaden entstanden ist, können sie von ihrem Arbeitgeber in Haftung genommen werden. Allerdings haften sie nach geltender Rechtsprechung nur begrenzt, abhängig vom Grad des jeweiligen Verschuldens. Wie wichtig diese Schadensbegrenzung ist, macht nach Rechtsanwalt Peter Krebühl das Verfahren gegen eine Reinigungskraft deutlich, in dem das LAG Niedersachsen über den Schadensersatz wegen einer Beschädigung eines Kernspintomografen zu entscheiden hatte (Urteil vom 24.04.2009, Az. 10 Sa 1402/08).</description>
</item>
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<title>Rund um die Uhr: Was ist Arbeitszeit?</title>
<link>http://www.k44.de/enews.php?start=33|2</link>
<pubDate>Thu, 22 Sep 2011 20:21:51</pubDate>
<description>Die Wirtschaftstheorie definiert Arbeit als „jede planmäßige menschliche Tätigkeit, die auf Erzielung von Einkommen zur Bedarfsdeckung gerichtet ist”. Für die Bestimmung der Arbeitszeit in Deutschland halten die Gesetze jedoch keine allgemein gültige und griffige Definition vor. Die juristische Interpretation von „Arbeitszeit” kann (jeweils) unterschiedlich ausfallen. Gerichtlicher Streit ist deshalb vorprogrammiert. Ein klassisches Problemfeld ist nach Rechtsanwalt Tobias Fischer die Dienst- oder Geschäftsreise.</description>
</item>
<item>
<title>Außerordentliche Kündigung: Verkehrsrowdy mit Dienstfahrzeug darf fristlos gekündigt werden</title>
<link>http://www.k44.de/enews.php?start=33|3</link>
<pubDate>Thu, 22 Sep 2011 20:22:21</pubDate>
<description>Ein reguläres Arbeitsverhältnis kann nach dem Kündigungsschutzgesetz nur unter sehr eng gesetzten Voraussetzungen einseitig durch eine außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers beendet werden. Dies kann nach Rechtsanwalt Dr. René von Wickede etwa bei schwerer Pflichtverletzung gegeben sein, wie der Fall eines Monteurs zeigt, den das Sächsische Landesarbeitsgericht jüngst zu verhandeln hatte.</description>
</item>
<item>
<title>„Häufige Irrtümer im Arbeitsrecht“. Irrtum Nr. 2: Wer eine Probezeit vereinbart, verzichtet auf den Kündigungsschutz</title>
<link>http://www.k44.de/enews.php?start=33|4</link>
<pubDate>Thu, 22 Sep 2011 20:25:00</pubDate>
<description>Hartnäckig kursieren Gerüchte über arbeitsrechtliche Grundsätze, die sich in den Überzeugungen der Arbeitsvertragsparteien festgesetzt haben. Mit fatalen Folgen für die Betroffenen, denn arbeitsrechtlich sind sie oft in keiner Weise haltbar. In dieser Serie möchten wir deshalb einige dieser „populären Irrtümer” aufklären. Folge 2: Vor dem Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber stellen Beschäftigte immer wieder die Frage, ob sie mit der Vereinbarung einer Probezeit auf den gesetzlichen Kündigungsschutz verzichten.</description>
</item>
<item>
<title>Wir laden Sie ein: Autorenlesung und Diskussion mit der Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth</title>
<link>http://www.k44.de/lesungen.html</link>
<pubDate>Thu, 22 Sep 2011 20:36:26</pubDate>
<description>Die Frankfurter Oberbürgermeisterin und Präsidentin des Deutschen Städtetages Petra Roth ist eine leidenschaftliche Kämpferin für eine Föderalismusreform. In ihrem Buch „Aufstand der Städte - Metropolen entscheiden über unser Leben“ legt sie dar, warum grundsätzliche Reformen dringend geboten sind. Ihr Buch ist ein Plädoyer für eine politische Weichenstellung und eine Neubesinnung auf die Bedeutung der Städte und Regionen. Zu unserer Autorenlesung laden wir Sie herzlich ein: 7. Oktober 2011, 19.00 Uhr. Veranstaltungsort: nizza am main, Untermainkai 17, 60329 Frankfurt am Main</description>
</item>
<item>
<title>Pflüger Rechtsanwälte im JUVE-Handbuch 2011/2012</title>
<link>http://www.k44.de/zitiert.html</link>
<pubDate>Tue, 15 Nov 2011 12:51:05</pubDate>
<description>„Die über die Rhein-Main-Region hinaus bekannte, unverändert renommierte Frankfurter Arbeitsrechtskanzlei hat zuletzt ihre Mandantenbasis vor allem im Bankensektor erweitert &#150; sowohl kollektivrechtlich um einige Betriebsräte namhafter Banken als auch individualrechtlich. Hier sorgte weiterhin die Beratung von leitenden Angestellten zur variablen Vergütung für viel Arbeit ...“</description>
</item>
<item>
<title>„Häufige Irrtümer im Arbeitsrecht“. Irrtum Nr. 3: Krankheit schützt vor Kündigung</title>
<link>http://www.k44.de/enews.php?start=34|4</link>
<pubDate>Wed, 04 Jan 2012 15:20:39</pubDate>
<description>Hartnäckig kursieren Gerüchte über arbeitsrechtliche Grundsätze, die sich in den Überzeugungen der Arbeitsvertragsparteien festgesetzt haben. Mit fatalen Folgen für die Betroffenen, denn arbeitsrechtlich sind sie oft in keiner Weise haltbar. In dieser Serie möchten wir deshalb einige dieser „populären Irrtümer” aufklären. In dieser Serie möchten wir deshalb einige dieser „populären Irrtümer” aufklären. Folge 3: Viele Arbeitnehmer sind der Meinung, dass das Arbeitsverhältnis weder während einer ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit noch wegen einer Krankheit gekündigt werden kann. Dies ist ein fataler Irrtum.</description>
</item>
<item>
<title>Vor Abschluss eines Aufhebungsvertrags Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge prüfen</title>
<link>http://www.k44.de/enews.php?start=34|1</link>
<pubDate>Wed, 04 Jan 2012 15:21:59</pubDate>
<description>Das LAG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 11. August 2011 einem Arbeitgeber Recht gegeben, der im Rahmen einer Restrukturierung mit einem Aufhebungsvertrag an den Arbeitnehmer herangetreten war, aber in diesem Zusammenhang nicht über die Auswirkungen des Abwicklungsvertrages auf die betriebliche Altersversorgung aufgeklärt hatte. Zu einem späteren Zeitpunkt musste der Arbeitnehmer feststellen, dass er mit erheblichen Einbußen bei der betrieblichen Altersversorgung zu rechnen hatte, weil er vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden war. Er verklagte seinen Arbeitgeber und stützte sich auf eine Aufklärungspflichtverletzung. Rechtsanwalt Dr. Thomas Köppen, LL.M. erläutert die Entscheidung.</description>
</item>
<item>
<title>Aktuelles BAG-Urteil konkretisiert den Kündigungsschutz für leitende Angestellte</title>
<link>http://www.k44.de/enews.php?start=34|2</link>
<pubDate>Wed, 04 Jan 2012 15:23:54</pubDate>
<description>Leitende Angestellte nehmen in Unternehmen eine herausgehobene Stellung ein und üben üblicherweise durch ihre Aufgaben unmittelbare Unternehmerfunktionen aus. Sie haben häufig eigene Budgetverantwortung sowie Mitarbeiter, denen sie sowohl fachlich als auch disziplinarisch vorgesetzt sind. Außerdem unterliegen leitende Angestellte in aller Regel keinen Gehaltstarifverträgen, ihr Gehalt wird vielmehr frei verhandelt. Die besondere Stellung im Unternehmen führt allerdings nicht unmittelbar zu einem Wegfall des Kündigungsschutzes wie häufig angenommen wird. Bei Ausspruch einer Kündigung gegenüber einem leitenden Angestellten sind die tatsächlichen Voraussetzungen für die Leitungsfunktion entscheidend, wie das BAG in diesem Jahr noch einmal konkretisierte. Rechtsanwalt Jürgen Weder erläutert die Entscheidung.</description>
</item>
<item>
<title>Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für einen Heimarbeitsplatz?</title>
<link>http://www.k44.de/veroeffentlichungen.html</link>
<pubDate>Wed, 04 Jan 2012 15:30:45</pubDate>
<description>Arbeiten von zu Hause aus &#150; das Modell der Teleheimarbeit ist ursprünglich in der Computer- und Softwareindustrie und bei Telekommunikationsunternehmen entstanden. Heute ist dieses Phänomen branchenübergreifend. Etwa 15 Prozent der Arbeitnehmer sollen ihre Arbeit schon von einem sogenannten „Homeoffice“ aus erledigen, Tendenz steigend. Interessant ist daher für viele die Antwort auf die Frage: Wer hat für die Kosten eines solchen Teleheimarbeitsplatzes aufzukommen? Dr. Norbert Pflüger erläutert in einem Artikel in F.A.Z. eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts.</description>
</item>
<item>
<title>Rechtsanwältin Lara Sherman neu bei Pflüger Rechtsanwälte</title>
<link>http://www.k44.de/larasherman.html</link>
<pubDate>Thu, 05 Jan 2012 14:48:09</pubDate>
<description>Lara Sherman gehört seit 15. Dezember 2011 zum Team von Pflüger Rechtsanwälte. Sie studierte an der Johann-Wolfgang-Goethe Universität Rechtswissenschaften und sammelte erste berufliche Erfahrungen in der Sozietät Skadden, Arps, Slate, Meager &amp; Flom LLP sowie bei Allen &amp; Overy LLP. Bei Pflüger Rechtsanwälte wird sie künftig Mandanten gerichtlich und außergerichtlich vertreten.</description>
</item>
<item>
<title>„Häufige Irrtümer im Arbeitsrecht“. Irrtum Nr. 4: Kein Urlaub in der Probezeit</title>
<link>http://www.k44.de/enews.php?start=35|3</link>
<pubDate>Sun, 19 Feb 2012 18:48:03</pubDate>
<description>Hartnäckig kursieren Gerüchte über arbeitsrechtliche Grundsätze, die sich in den Überzeugungen der Arbeitsvertragsparteien festgesetzt haben. Mit fatalen Folgen für die Betroffenen, denn arbeitsrechtlich sind sie oft in keiner Weise haltbar. In dieser Serie möchten wir deshalb einige dieser „populären Irrtümer” aufklären. Folge 4: Über Arbeitnehmerrechte während der Probezeit kursieren die wildesten Vermutungen, was man darf und nicht. Manche Beschäftigte trauen sich nicht, in der Probezeit zum Arzt zu gehen, andere sind der Überzeugung, man habe während einer vereinbarten Probezeit keinen Urlaubsanspruch. Dies ist falsch.</description>
</item>
<item>
<title>Wer darf mitreden? &#150; Mitbestimmung bei der Nutzung von Smartphones</title>
<link>http://www.k44.de/enews.php?start=35|1</link>
<pubDate>Sun, 19 Feb 2012 18:48:34</pubDate>
<description>Innerhalb weniger Jahre ist die ständige Erreichbarkeit in der Arbeitswelt eine Selbstverständlichkeit geworden, insbesondere von Führungskräften werden schnelle Antworten erwartet. Eine völlig neue Generation von Smartphones macht dies möglich. Die Nutzung von Smartphones wie Blackberry oder iPhone ist inzwischen selbstverständlich und viele Arbeitnehmer erwarten, dass ihnen die neuesten technischen Geräte zur Verfügung gestellt werden. Dies führt in der Praxis dazu, dass Arbeitszeit und Freizeit nicht mehr klar zu trennen sind und weitreichende, arbeitsrechtliche Konsequenzen häufig ignoriert werden. Wo Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats betroffen sind, erläutert Rechtsanwalt Dr. Thomas Köppen, LL.M.</description>
</item>
<item>
<title>Wir laden Sie ein zu Buchpräsentation und Gespräch: Politik mit Dynamit - Rudi Arndts Wirken als Oberbürgermeister in Frankfurt</title>
<link>http://www.k44.de/lesungen.html</link>
<pubDate>Sun, 19 Feb 2012 18:57:44</pubDate>
<description>Rudi Arndt übernahm 1972 sein Amt als Bürgermeister mit klaren Vorstellungen moderner Stadtpolitik. Damals standen politische Auseinandersetzungen, Bürgerproteste und Straßenkämpfe auf der Tagesordnung. Sind wir heute nach vier Jahrzehnten mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert? Es diskutieren die Autoren Armin Clauss (ehemaliger hessischer Sozialminister), Günter Mick (ehemaliger Redaktionsleiter der F.A.Z.-Rhein-Main) und Hans Sarkowicz (hr2-Kultur). Zur Buchpräsentation laden wir Sie herzlich ein: Donnerstag, 1. März 2012, 19.00 Uhr. Veranstaltungsort: Römerhallen, Frankfurt am Main. Anmeldung erforderlich.</description>
</item>
<item>
<title>Hier spricht man deutsch: Welche Deutschkenntnisse können von ausländischen Mitarbeitern verlangt werden?</title>
<link>http://www.k44.de/enews.php?start=36|1</link>
<pubDate>Mon, 14 May 2012 19:14:18</pubDate>
<description>In der Diskussion um Fachkräftemangel wird immer wieder darauf verwiesen, dass der erleichterte Zuzug von qualifizierten Kräften aus dem Ausland dieses Problem lösen könne. Mit dem jüngst verabschiedeten Gesetz zur Einführung der sogenannten Blue Card will die Bundesregierung das Verfahren der Arbeitsgenehmigung vereinfachen. Neben der Anerkennung der im Ausland erworbenen Qualifikationen stellt sich jedoch auch die Frage nach vorhandenen Deutschkenntnissen. In einigen Branchen &#150; wie in der Finanzwelt oder der Wissenschaft &#150; hat sich Englisch als allgemeine Geschäftssprache durchgesetzt. Ob ein Arbeitgeber die Beherrschung der deutschen Sprache zur Einstellungsvoraussetzung macht, ist ihm freigestellt. Denn im Arbeitsrecht gilt Vertragsfreiheit und somit sind Arbeitgeber grundsätzlich in der Gestaltung der zu besetzenden Arbeitsplätze und deren Anforderungsprofile frei. Soll die Beherrschung der deutschen Sprache eine Einstellungsvoraussetzung sein, ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beachten.</description>
</item>
<item>
<title>Was ist Privatsache? Fragerechte des Arbeitgebers und Offenbarungspflichten des Arbeitnehmers</title>
<link>http://www.k44.de/enews.php?start=36|2</link>
<pubDate>Mon, 14 May 2012 19:14:53</pubDate>
<description>In Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen, aber auch bei Kündigungen taucht regelmäßig die Frage auf, ob Arbeitnehmer dazu verpflichtet sind, über eine Schwerbehinderung Auskunft zu geben. Ob ein Fragerecht des Arbeitgebers bzw. eine Offenbarungspflicht des Arbeitnehmers besteht, hängt davon ab, inwieweit das Interesse des Arbeitnehmers auf Wahrung seiner Privatsphäre und seines Persönlichkeitsrechts hinter dem Informationsinteresse des Arbeitgebers im konkreten Fall zurückzutreten hat.</description>
</item>
<item>
<title>Voller Urlaubsanspruch bei Beginn der Passivphase der Altersteilzeit im laufenden Kalenderjahr</title>
<link>http://www.k44.de/enews.php?start=36|3</link>
<pubDate>Mon, 14 May 2012 19:15:19</pubDate>
<description>Viele Arbeitnehmer haben in der Vergangenheit die Möglichkeit genutzt, ihr Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitverhältnis abzuändern. Beliebt war dabei, mit einer so genannten Aktivphase sich eine spätere Passivphase zu erarbeiten. Beginnt diese im laufenden Kalenderjahr, besteht verbreitet die Auffassung, dass Arbeitnehmer dann eine Reduzierung ihres Jahresurlaubs hinnehmen müssen. In zahlreichen Altersteilzeitverträgen ist dementsprechend vorgesehen, dass sich beim Eintritt in die Passivphase der Altersteilzeit während des Jahres der Urlaubsanspruch um 1/12 für jeden Monat der Passivphase im Kalenderjahr verkürzt. Diese Ansicht ist nicht richtig.</description>
</item>
<item>
<title>„Häufige Irrtümer im Arbeitsrecht“. Irrtum Nr. 5: Anteiliger Urlaubsanspruch bei Kündigung</title>
<link>http://www.k44.de/enews.php?start=36|4</link>
<pubDate>Mon, 14 May 2012 19:15:44</pubDate>
<description>Hartnäckig kursieren Gerüchte über arbeitsrechtliche Grundsätze, die sich in den Überzeugungen der Arbeitsvertragsparteien festgesetzt haben. Mit fatalen Folgen für die Betroffenen, denn arbeitsrechtlich sind sie oft in keiner Weise haltbar. In dieser Serie möchten wir deshalb einige dieser „populären Irrtümer” aufklären. Folge 5: Wird ein Arbeitsverhältnis im Laufe des Jahres beendet, gehen die Parteien häufig davon aus, dass nur ein anteiliger Urlaubsanspruch besteht. Dies stimmt nicht immer.</description>
</item>
<item>
<title>Preview „Cinema Jenin“: Film von Marcus Vetter</title>
<link>http://www.k44.de</link>
<pubDate>Mon, 14 May 2012 19:16:18</pubDate>
<description>Dienstag, 15. Mai 2012, 19.30 Uhr, Naxos Kino im Theater Willy Praml. Filmregisseur Marcus Vetter setzte sich mit Ismail Khatib und Fakhri Hamid das Ziel, das verfallene Kino „Cinema Jenin“ in den palästinensischen Auto­nomiegebieten wiederaufzubauen und zu einem kulturellen Zentrum zu machen. Der Film schildert das schwierige aber letztlich erfolgreiche Ringen um dieses ungewöhnliche Projekt. Im August 2010 konnte unter weltweiter Beachtung Eröffnung gefeiert werden. Offizielle Premiere feiert der Film im Juni 2012. Das Naxos Kino zeigt Ihnen den Film schon jetzt in einer Preview.</description>
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