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Inhouseschulungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

 

Seit 14. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Auf Unternehmen und auf deren Arbeitnehmervertretungen kommen damit neue Aufgaben zu. Unabhängig von der politischen Einschätzung dieses Gesetzes müssen sie die Vorgaben des AGG kennen und umsetzen. Das AGG verpflichtet die Unternehmen unter anderem zu:

 
  • umfangreichen Informationen bezüglich der Unzulässigkeit von Diskriminierung und deren Vermeidung
  • geeigneten Schulungen zum Zweck der Verhinderung von Benachteiligungen
  • der konkreten Unterbindung von Benachteiligungen
  • der Information über die konkrete Behandlung von Beschwerden
 

Sollten Unternehmen den Ansprüchen des Gesetzes nicht genügen, drohen Schadenersatzpflichten. Das Gesetz sieht jedoch eine Reduzierung der Haftung vor, wenn eine entsprechende kollektivrechtliche Vereinbarung geschlossen wird. Die betriebliche Umsetzung ist daher von besonderer Bedeutung.

 

Pflüger Rechtsanwälte bietet Schulungen entsprechend § 12 Abs. 2 AGG an. Wir bieten außerdem den Entwurf einer kollektiven Vereinbarung im Sinne des § 15 Abs. 3 AGG an und begleiten Unternehmen und Arbeitnehmervertretungen bei der unternehmensgerechten Ausarbeitung der Vereinbarung.

 

Wir haben bei der Schulung und bei den im Gesetz vorgesehenen Vereinbarungen besonders die Durchführbarkeit der Lösung und die Akzeptanz in der Belegschaft im Blick. Das Schulungskonzept entwickeln wir gern auch gemeinsam mit Ihnen.

 

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Peter Krebühl oder rufen Sie uns an: Telefon: 069 242689-0.

 

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