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Die ersten 100 Tage liegen vor Ihnen!
Starterpaket für neugewählte Betriebsräte

 

Die meisten Arbeitnehmervertretungen sind schon mit dem Votum der Belegschaften ins Amt gelangt. Die ersten neu gewählten Betriebsräte werden sich bis Ende Mai konstituieren. Viele Kolleginnen und Kollegen sind zum ersten Mal Mitglied des Betriebsrats. Sie werden in die Gremien viel Elan hineinbringen. Wichtig ist, dass sie über das notwendige Basiswissen verfügen. Die neuen Gremien sollten sich frühzeitig auf gemeinsame Ziele verständigen.

 

Wir bieten Ihnen Workshops an, in denen die ersten 100 Tage der Betriebsratstätigkeit geplant werden. Wir erläutern die Regelungen der Geschäftsführung, insbesondere die Organisation von Betriebsratssitzungen, die Aufgabenübertragung an Arbeitsgruppen und die Freistellungsregelungen der §§ 37, 38 BetrVG, und vermitteln Grundkenntnisse über die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte.

 

Ihre Vorteile

 
  • Wir schneiden die Workshops präzise auf die Bedürfnisse der neu gewählten Gremien zu und strukturieren sie anhand Ihrer Fragen.
  • Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen, welche Schwerpunkte die Interessenvertretung in Ihrem Unternehmen setzen soll.
  • Wir informieren Sie über die aktuelle Rechtsprechung und geben praktische Tipps für den Dialog mit dem Arbeitgeber.
  • Unsere Workshops finden im Betrieb statt und belasten daher das Unternehmen nicht mit zusätzlichen Hotel- und Reisekosten.
 

Eine Auswahl der Inhalte der Workshops finden Sie unten. Die Kosten der Workshops hat der Arbeitgeber gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG zu tragen. Sollten Sie uns beauftragen, können wir unser Honorar einvernehmlich mit Ihrem Arbeitgeber regeln.

 

Das Unterrichtsmaterial wird durch uns gestellt.

 

Wenn Sie Interesse haben, senden Sie uns ein E-Mail oder rufen Sie uns an: Telefon 069 242689-0.

 
 

Aus den Inhalten

 
  • Konstituierung des Betriebsrats
  • Bildung von Betriebsausschuss und weiterer Ausschüsse, Aufgabenübertragung auf Ausschüsse
  • Vorbereitung und Einladung zu Betriebsratssitzungen
  • Beschlussfassung des Betriebsrats, Sitzungsniederschrift
  • Wirtschaftliche Absicherung von Betriebsratsmitgliedern und Arbeitsbefreiung gemäß §§ 37, 38 BetrVG
  • Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats gemäß § 80 Abs. 1 BetrVG
  • Beteiligungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen (Einstellungen, Versetzungen und Eingruppierungen)
  • Anhörung des Betriebsrats bei Kündigungen
  • Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Fragen (z. B. Arbeitszeitlage, Überstunden, betriebliche Lohngestaltungen und Überwachungseinrichtungen)
  • Aktuelle BAG-Entscheidungen

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