
Tobias Fischer, Jahrgang 1970, studierte von 1994 bis 1998 Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erfolgte im Jahr 2002.
Fachanwalt für Arbeitsrecht ist er seit dem 6. April 2006.
Tobias Fischer berät Betriebsratsgremien in allen Fragen des Betriebsverfassungsrechts und vertritt diese Gremien in Beschlussverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen. Der außergerichtliche Bereich erstreckt sich auf die Tätigkeit als Sachverständiger bei Umstrukturierungen einschließlich der Führung von Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan und die Tätigkeit als Beisitzer in Einigungsstellen. Außerdem konzipiert er arbeitsrechtliche Schulungen und führt diese durch.
Im Individualarbeitsrecht berät und vertritt Tobias Fischer Arbeitnehmer insbesondere hinsichtlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und aller damit in Zusammenhang stehenden Fragen.
Im Jahr 2005 ist Tobias Fischer Gesellschafter der Pflüger Rechtsanwälte GmbH geworden. Er hat Prokura.
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Tobias Fischer, in den Medien > ZITIERT

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