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Nach der Betriebsratswahl 2010: Welche Themen sind mit den neu gewählten Betriebsräten zu beraten und möglichst zu regeln?

Dr. Norbert Pflüger
9. Juni 2010, Arbeitskreis Personal und Arbeitsrecht des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM), Frankfurt am Main

 

Der Vortrag richtete sich an Personalleiter und Mitarbeiter von Personalabteilungen namhafter IT- und Telekommunikationsunternehmen. Im Mittelpunkt stand die Frage: Wie können nach der Betriebsratswahl 2010 die Kosten der Betriebsratstätigkeit planbar gestaltet werden? Wie kann andererseits auf Seiten des Betriebsrats ein Kooperationspartner etabliert werden, mit dem in vertrauensvoller Zusammenarbeit die Unternehmensthemen vorangebracht werden können?

 

Der Vortrag behandelte folgende Punkte:

 
  • Voll- und Teilfreistellungen (§ 38 BetrVG)
  • Arbeitsbefreiung von Betriebsratsmitgliedern (§ 37 Abs. 2 BetrVG)
  • Schulungsbesuch und Schulungsplanung (§ 37 Abs. 6 BetrVG)
  • Sachmittel und Personalausstattung des Betriebsrats
    (§ 40 Abs. 2 BetrVG)
  • Wirtschaftliche Absicherung von Betriebsratsmitgliedern
    (§ 37 Abs. 4 BetrVG)
  • Bildung von Betriebsausschuss und weiteren Ausschüssen, Organisation der Zusammenarbeit
 

Dr. Pflüger zeigte die rechtlichen Grenzen der Kostenbelastung durch Betriebsräte auf und plädierte dafür, zwischen den Betriebspartnern eine freiwillige Verhandlungslösung zu ereichen, mit der die unterschiedlichen Interessenpositionen geregelt werden können. Der Weg dahin kann über eine freiwillige Einigungsstelle gemäß § 76 Abs. 6 BetrVG beschritten werden. Dr. Pflüger empfahl, die Themen zügig anzugehen, um frühzeitig die Weichen für eine fruchtbare Zusammenarbeit zu stellen.

 

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