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Aktuell
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Archiv
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ELTERNZEIT – EINE HERAUSFORDERUNG FÜR DAS ARBEITSVERHÄLTNIS
14.05.2011, women&work – der Kongress
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NACH DER BETRIEBSRATSWAHL 2010
09.06.2010, Arbeitskreis Personal und Arbeitsrecht BITKOM
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NEUERUNGEN IM ARBEITSRECHT 2009
05.02.2009, renojobs Personalberatung für juristische Berufe
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BETEILIGUNG DES BETRIEBSRATS BEI BETRIEBSÄNDERUNGEN
20.01.2009, v. Rundstedt & Partner GmbH, Frankfurt am Main
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SOZIALPLAN UND TRANSFERGESELLSCHAFT
16.10.2008, DGFP e.V., Köln
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ZUSAMMENARBEIT VON ARBEITGEBER UND BETRIEBSRAT IN VERÄNDERUNGSPROZESSEN
07.11.2007, v. Rundstedt & Partner GmbH, Frankfurt am Main
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DAS BETRIEBSRATSAMT ALS VOLLZEITJOB – VORSCHLÄGE FÜR EIN VERGÜTUNGSMODELL
26.09.2007, DGFP e.V., Frankfurt am Main
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PERSONALABBAU, LANGE KÜNDIGUNGSFRISTEN UND TRANSFERMASSNAHMEN
27.04.2007, IHK Frankfurt am Main
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PERSONALABBAU UND LANGE KÜNDIGUNGSFRISTEN
14.09.2006, IHK Saarland, Saarbrücken
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ZUSAMMENARBEIT MIT DEM BETRIEBSRAT BEI VERÄNDERUNGSPROZESSEN
18. und 25.01.2005, v. Rundstedt & Partner GmbH, Frankfurt am Main
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Nach der Betriebsratswahl 2010: Welche Themen sind mit den neu gewählten Betriebsräten zu beraten und möglichst zu regeln?
Dr. Norbert Pflüger
9. Juni 2010, Arbeitskreis Personal und Arbeitsrecht des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM), Frankfurt am Main
Der Vortrag richtete sich an Personalleiter und Mitarbeiter von Personalabteilungen namhafter IT- und Telekommunikationsunternehmen. Im Mittelpunkt stand die Frage: Wie können nach der Betriebsratswahl 2010 die Kosten der Betriebsratstätigkeit planbar gestaltet werden? Wie kann andererseits auf Seiten des Betriebsrats ein Kooperationspartner etabliert werden, mit dem in vertrauensvoller Zusammenarbeit die Unternehmensthemen vorangebracht werden können?
Der Vortrag behandelte folgende Punkte:
- Voll- und Teilfreistellungen (§ 38 BetrVG)
- Arbeitsbefreiung von Betriebsratsmitgliedern (§ 37 Abs. 2 BetrVG)
- Schulungsbesuch und Schulungsplanung (§ 37 Abs. 6 BetrVG)
- Sachmittel und Personalausstattung des Betriebsrats
(§ 40 Abs. 2 BetrVG)
- Wirtschaftliche Absicherung von Betriebsratsmitgliedern
(§ 37 Abs. 4 BetrVG)
- Bildung von Betriebsausschuss und weiteren Ausschüssen, Organisation der Zusammenarbeit
Dr. Pflüger zeigte die rechtlichen Grenzen der Kostenbelastung durch Betriebsräte auf und plädierte dafür, zwischen den Betriebspartnern eine freiwillige Verhandlungslösung zu ereichen, mit der die unterschiedlichen Interessenpositionen geregelt werden können. Der Weg dahin kann über eine freiwillige Einigungsstelle gemäß § 76 Abs. 6 BetrVG beschritten werden. Dr. Pflüger empfahl, die Themen zügig anzugehen, um frühzeitig die Weichen für eine fruchtbare Zusammenarbeit zu stellen.