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Das Leben nach dem Mandat

Langjährige Betriebsratstätigkeit und besonders eine Freistellung birgt das Risiko, den Anschluss an die ursprüngliche berufliche Tätigkeit zu verlieren. Es ist im Interesse von Unternehmen und Betriebsräten, für Qualifizierung, Entwicklungsmöglichkeiten und Ansatzpunkten zur Reintegration zu sorgen.

 

Das BetrVG gibt hier einen klaren Rahmen vor: freigestellte Betriebsratsmitglieder sollen grundsätzlich an der inner- und außerbetrieblichen Weiterbildung teilnehmen. Wenn dies wegen der zeitlichen Beeinträchtigung nicht möglich ist, verpflichtet das BetrVG den Arbeitgeber zu gezielten Fördermaßnahmen.

 

Dr. Thomas Koeppen, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt, erläutert in Personalmagazin Oktober 2010, S. 62-64: „Betriebsratsmitgliedern ist die Gelegenheit zu geben, innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Freistellung die unterbliebene betriebsübliche berufliche Entwicklung nachzuholen. Mitgliedern, die drei volle aufeinander folgende Amtszeiten freigestellt waren, ist diese Gelegenheit sogar für zwei Jahre zu gewähren.” Das Gesetz, so Koeppen, verfolge mit der Förderungsverpflichtung eine Ausgleichsfunktion: Das Betriebsratsmitglied soll so gestellt werden wie vergleichbare Arbeitnehmer, die an den betriebsüblichen Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen haben.

 

Der Artikel bietet Unterstützung für das HR-Management mit Praxisbeispielen und Tipps, wie die Reintegration begleitet werden kann.

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Belegschaft bei Eura Mobil stark verunsichert – IG Metall als Feuerwehr im Einsatz

„Das grenzt schon an Nötigung. Ein Beschlussverfahren auf Unterlassung haben wir bereits eingeleitet”
Jörg Schwaab, zitiert in Medieninformation der IG Metall, Bad Kreuznach, Nr. 25/2010.

 

Hintergrund: Beim Wohnmobilhersteller Eura Mobil in Sprenkligen gibt es ungelöste Konflikte zwischen Belegschaft und Geschäftsführung. Nachdem die Geschäftsleitung Aushänge und Emails mit der Ankündigung von Entlassungen und Rationalisierungsmaßnahmen versendete, wurde die IG Metall vom Betriebsrat zu Hilfe gerufen. „Die Geschäftsleitung hat einzelne Mitarbeiter unter Druck gesetzt, damit sie Arbeitsverträge unter verschlechterten Bedingungen unterschreiben. Einige haben dies aus Angst auch gemacht”, so Betriebsratsmitglied Oliver Fries. IG Metall und Betriebsrat wollen juristisch gegen die Maßnahmen der Geschäftsführung vorgehen – unterstützt von Rechtsanwalt Jörg Schwaab, Pflüger Rechtsanwälte GmbH.

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Die Änderungskündigung – Neues Spiel, neues Glück?

Interview mit Jürgen Weder zum Angebot zur Weiterbeschäftigung unter geänderten Bedingungen und zur Frage, wann man sich darauf einlassen sollte. DATEV magazin 4_2010, Seite 36ff.

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Aus fürs Mobiltelefon?

Dr. Norbert Pflüger zitiert zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, dass Arbeitgeber die private Handynutzung am Arbeitsplatz untersagen können. RTL-Nachtjournal, 21. Juli 2010

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Ich will mehr

Eine Branche, ein Tarifvertrag? Das könnte bald Geschichte sein, wenn das Bundesarbeitsgericht – wie angekündigt – seine Rechtsprechung ändert. Was kommt dann auf die Unternehmen zu?

 

Zu dieser Frage kam neben dem Personalleiter des Klinikkonzerns Damp Holding, Niels Bunzen, und dem Geschäftsführer des Flughafens Stuttgart, Georg Fundel, auch Anwalt Dr. Norbert Pflüger zu Wort:

 

„Die Auflösung der Tarifeinheit wird weitreichende Auswirkungen auf die Gewerkschafts- und Tariflandschaft haben. Bislang galt grundsätzlich nur ein Tarifvertrag in einem Betrieb. Welcher Tarifvertrag sich durchsetzte, war von der Organisationsstärke der tarifschließenden Gewerkschaft anhängig. Damit wurden die großen Gewerkschaften begünstigt, die kleinen aber benachteiligt, denn deren Tarifverträge wurden verdrängt. Durch die Anerkennung mehrerer Tarifverträge in einem Betrieb würden Spartengewerkschaften mehr Gehör finden. Einzelne Berufsgruppen verabschieden sich schon jetzt aus der Bevormundung durch die Großen, etwa der Marburger Bund oder die Vereinigung Cockpit. Diese Vereinigungen mobilisieren ganz bestimmte Berufsgruppen, die meist Schlüsselpositionen in einem Unternehmen besetzen. Ihre starke Verhandlungsmacht könnten sie dann verstärkt für eigene Tarifziele nutzen. Die Folge: Unternehmen müssen mehr auf spezifische Gruppen reagieren, sonst drohen lähmende Streiks. Und die großen Gewerkschaften müssen sich mehr um alle Gruppen bemühen, nicht nur um ihre Kerntruppen. Denn viele kleine Schnellboote könnten bald die großen Tanker überholen. Die Tarifpluralität wird also zu einem stärkeren Wettbewerb führen.”

 

Dr. Norbert Pflüger, zitiert in enable 03/2010 (Magazin der Financial Times Deutschland), Rubrik WAS TUN? Ein Fall für drei, Seite 4

 
 

Kanzleien in Deutschland – eine Auswahl deutscher Wirtschaftsanwälte

„Pflüger Rechtsanwälte hat sich konsequent auf das Arbeitsrecht spezialisiert, ohne dabei den Blick für das Ganze zu verlieren. Für die Bearbeitung ihrer Mandate hat sich die Kanzlei das Ziel gesetzt, den notwendigen Strukturwandel sozial zu gestalten. Sie strebt an, unter Aufrechterhaltung ihres juristischen Qualitätsanspruchs schnell und ohne Generierung überflüssiger Arbeitszeiten ans Ziel zu kommen. Das bedeutet für die Kanzlei, Interessenlagen zu erkennen und am Ball zu bleiben, bis das Problem gelöst ist. Bei Betriebsvereinbarungen wird eine einfache und klare Regelungstechnik angewandt, Ehrlichkeit und Realismus zählen.
Seit 2008 wurde die Tätigkeit in Restrukturierungen erhöht. Es gab deutlich mehr Kündigungsschutzverfahren, wobei das Segment der Beratung und Vertretung von Führungskräften, Geschäftsführern und Vorständen größere Bedeutung erlangte. Inzwischen werden immer mehr komplexe betriebsverfassungsrechtliche Prozesse begleitet.”

 

Kanzleien in Deutschland, 11. Auflage 2010, Portrait S. 723/724, Einzelportraits der Anwälte unter Who’s who, S. 1020 ff., Co-Publishing Jürgen Weder: Variable Vergütungen, S. 1075 ff.

 
 

Trendmonitor – Mitarbeiterbeteiligung

Dr. Thomas Koeppen, LL.M., zitiert in Arbeitsrecht im Betrieb 2010, Seite 170ff. zu der Frage, ob Mitarbeiterkapitalbeteilungen für Arbeitnehmer attraktiv sind.

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Abfindungspoker

Peter Krebühl, zitiert in Welt Online, 15. Februar 2010, Rubrik Finanzen, zur Frage, wie aus einem Aufhebungsvertrag das Beste herauszuholen sei.

 

in erweiterter Fassung auch in

Rüstzeug für heikle Gespräche mit dem Chef

Peter Krebühl, zitiert in Welt Online, 15. Februar 2010, Rubrik Finanzen

 
 

Arbeitsrecht: Pflüger-Partnerin wechselt zu Gericht

Bericht zum Weggang von Rechtsanwältin Petra Braun, erschienen im Portal juve, 9. Februar 2010, Rubrik Nachrichten / Namen und Nachrichten.

 
 

Schnee entschuldigt keine Verspätung

Tobias Fischer zitiert in HR 1-Vita, 27. Januar 2010, 10:00 Uhr

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