- Pflüger Rechtsanwälte GmbH
- Kaiserstraße 44
- 60329 Frankfurt am Main
- Telefon +49 69 242689-0
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Unser erster Schritt ist der persönliche Erstkontakt. Hier hören wir Ihnen zu, erfassen Ihre Situation und besprechen Ihre Fragen zum Aufhebungsvertrag. In der Erstberatung erläutern wir Ihre Handlungsoptionen und bewerten die Rechtslage. Dies ist der Grundstein für den erfolgreichen Umgang mit Ihrem Anliegen.
Nach Sichtung und Bewertung Ihrer Unterlagen entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie für Sie. Unsere juristische Expertise ermöglicht es uns, den Aufhebungsvertrag auf faire Bedingungen und mögliche Fallstricke zu prüfen. Wir legen zusammen mit Ihnen die Ziele fest und planen die erforderlichen Schritte, um diese zu erreichen.
In der letzten Phase setzen wir die geplante Strategie gemeinsam um. Mit unserer Fachkompetenz führen wir Verhandlungen und streben nach den besten Konditionen für Sie. Sollte es nötig sein, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht. Uns ist besonders wichtig, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.
Mit langjähriger Erfahrung und einer fundierten Spezialisierung im Arbeitsrecht stehen wir, Pflüger Rechtsanwälte, als vertrauenswürdige Partner für Betriebsräte zur Verfügung.
Wir bieten individuelle Rechtsberatung in Frankfurt an, die speziell auf Ihre Situation beim Aufhebungsvertrag zugeschnitten ist. Unser Ziel ist es, Ihnen eine klare Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verschaffen und Sie über Ihre Rechte und Pflichten aufzuklären.
Eine sorgfältige Prüfung des Aufhebungsvertrages ist entscheidend. Wir analysieren Ihren Vertrag auf rechtliche Fallstricke und stellen sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben. Dabei achten wir insbesondere auf die korrekte Abwicklung und etwaige Nachteile, die es zu vermeiden gilt.
Erfahrene Anwälte übernehmen für Sie die Verhandlungsführung. Unsere Kompetenz basiert auf jahrelanger Erfahrung im Arbeitsrecht, sodass wir optimale Bedingungen für Sie erzielen können – sei es in Bezug auf Abfindungen, Zeugnisse oder Restlaufzeiten.
Falls erforderlich, übernehmen wir auch die gerichtliche Vertretung. Dabei setzen wir uns für Ihre Ansprüche mit Nachdruck ein und vertreten Sie vor Gericht, um eine Lösung zu erreichen, die Ihren Interessen gerecht wird.
Mit mehr als drei Jahrzehnten Erfahrung im Arbeitsrecht haben wir, die Pflüger Rechtsanwälte, eine profunde Fachkompetenz aufgebaut. Unsere Rechtsanwälte sind nicht nur durch ihre juristische Ausbildung, sondern auch durch kontinuierliche Weiterbildung qualifiziert, um die anspruchsvollen Fälle rund um Aufhebungsverträge zu bearbeiten.
Unsere Mandanten schätzen die individuelle und persönliche Betreuung, die wir bieten. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Situation zu verstehen und gemeinsam die besten Schritte zu planen.
Wir setzen auf erfolgsorientierte Strategien, die Ihren Interessen dienen. Ob es um die Aushandlung von Abfindungen geht oder um die Gewährleistung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses – unser Ziel als Ihr Anwalt ist es, das beste Ergebnis für Sie zu erzielen.
Transparenz ist uns wichtig. Wir informieren Sie über alle Schritte, Möglichkeiten sowie Risiken und halten Sie stets auf dem Laufenden. Dabei legen wir Wert auf eine klare und verständliche Kommunikation, damit Sie gut informiert Entscheidungen treffen können.
Bei der Ersteinschätzung analysieren wir Ihre Situation und geben Ihnen einen ersten Überblick über Ihre rechtlichen Optionen und den möglichen Ausgang Ihres Anliegens. Dies dient als Basis für die weitere Vorgehensweise.
Die Kosten für die Beratung hängen von der Komplexität Ihres Falles ab. Nach der Ersteinschätzung können wir Ihnen einen detaillierten Kostenüberblick geben. Beratungshonorare werden transparent kommuniziert und vorab vereinbart.
Sie erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage. Unser Ziel ist es, schnell und effizient auf Ihr Anliegen zu reagieren.
Der Prozess beginnt mit Ihrer Anfrage, gefolgt von einer Ersteinschätzung. Anschließend entwickeln wir gemeinsam eine Strategie. Wir halten Sie kontinuierlich über den Fortschritt informiert und arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Anders als bei einer Kündigung, die einseitig erfolgt, basiert der Aufhebungsvertrag auf dem Einverständnis beider Parteien. Er regelt Details wie das Beendigungsdatum, etwaige Abfindungen und die Einhaltung von Fristen.
Ein Aufhebungsvertrag kann in Betracht gezogen werden, wenn Sie als Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis auf eine einvernehmliche und rechtssichere Weise beenden möchten, beispielsweise bei einem Jobwechsel, Umzug oder bei Unstimmigkeiten am Arbeitsplatz, die nicht gelöst werden können.
Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld führen, da die Arbeitsagentur es als freiwillige Arbeitsaufgabe betrachten kann. Um dies zu vermeiden, ist es wichtig, den Aufhebungsvertrag so zu gestalten, dass er die Kriterien der Arbeitsagentur erfüllt, beispielsweise durch den Nachweis, dass die Kündigung durch den Arbeitgeber unvermeidbar war.
Ein einmal unterschriebener Aufhebungsvertrag ist grundsätzlich bindend und kann nicht einseitig widerrufen werden. Ausnahmen bestehen nur in seltenen Fällen, wie etwa bei einer arglistigen Täuschung oder wenn der Vertrag unter Zwang zustande gekommen ist. Eine rechtliche Beratung ist in solchen Fällen unerlässlich.
Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, die Bedingungen des Aufhebungsvertrags zu verhandeln, einschließlich der Höhe einer möglichen Abfindung, des Beendigungsdatums und der Regelung zum Zeugnis. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um Ihre Rechte und Interessen bestmöglich zu schützen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Ein Aufhebungsvertrag sollte klar und eindeutig alle relevanten Punkte wie das Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses, die Höhe der Abfindung, Regelungen zu Resturlaub und Überstunden sowie Vereinbarungen bezüglich des Arbeitszeugnisses enthalten. Eine professionelle rechtliche Überprüfung ist empfehlenswert, um sicherzustellen, dass der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Ihr Urlaubsanspruch sollte im Aufhebungsvertrag berücksichtigt werden. Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf den Ausgleich noch nicht genommenen Urlaubs entweder durch Freistellung oder eine finanzielle Abgeltung. Die genaue Regelung sollte im Vertrag festgehalten werden.
Die Höhe einer Abfindung ist üblicherweise Teil der Verhandlungen vor Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags. Nach Unterzeichnung ist eine Nachverhandlung in der Regel nicht möglich, es sei denn, es gibt nachträglich entdeckte Umstände, die eine Anpassung rechtfertigen könnten. Die Abfindungshöhe sollte daher vorab geklärt und schriftlich festgehalten werden.
Ein Aufhebungsvertrag an sich hat keinen direkten Einfluss auf Ihre Rentenansprüche. Jedoch kann eine längere Arbeitslosigkeit ohne Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung Ihre zukünftigen Rentenansprüche mindern. Eine strategische Planung ist daher wichtig.
Vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags sollten Sie eine umfassende rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um die Konsequenzen vollständig zu verstehen und sicherzustellen, dass Ihre Interessen geschützt sind. Überprüfen Sie insbesondere die Bedingungen bezüglich Abfindung, Arbeitszeugnis und etwaiger Nachteile bei Sozialleistungen. Sollten Sie Hilfe brauchen, unterstützen wir Sie gerne als Ihr Rechtsanwalt.
Wenn Sie Fragen haben oder ausführlich beraten werden wollen, sprechen Sie uns an: Telefon 069 242689-0 oder schreiben Sie uns ein E-Mail
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