Lexikon Arbeitsrecht

Stichwort: Arbeitspapiere

Unter Arbeitspapieren versteht man die Gesamtheit der mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehenden Unterlagen und Dokumente. Hierunter fallen das Arbeitszeugnis, die Lohnsteuerkarte, die Urlaubsbescheinigung und Unterlagen über die betriebliche Altersversorgung. In bestimmten Bereichen gibt es besondere Arbeitspapiere: im Baugewerbe die Lohnnachweiskarten, im Lebensmittelgewerbe das Gesundheitszeugnis, bei Jugendlichen die Gesundheitsbescheinigung sowie die Arbeitserlaubnis bzw. Arbeitsberechtigung bei Ausländern, die nicht aus EU-Staaten stammen.

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber zu Beginn des Arbeitsverhältnisses die für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlichen Arbeitspapiere auszuhändigen (z.B. Lohnsteuerkarte und Arbeitserlaubnis). Der Arbeitgeber ist seinerseits für die Dauer des Arbeitsverhältnisses verpflichtet, die Arbeitspapiere sorgfältig zu verwahren. Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber die Arbeitspapiere richtig erstellen und dem Arbeitnehmer vollständig übergeben. Herauszugeben sind die Arbeitspapiere am Ort der Arbeitsstätte. Nur wenn der Arbeitgeber die Übergabe der Arbeitspapiere bis zum letzten Arbeitstag versäumt, kann er sie dem Arbeitnehmer übersenden. Um Beweisprobleme zu vermeiden, sollten beide Parteien zum Nachweis eine Quittung über die ausgehändigten Arbeitspapiere verlangen. Eine verspätete Herausgabe von Arbeitspapieren durch den Arbeitgeber kann zu Schadensersatzansprüchen des Arbeitnehmers führen. Für Streitigkeiten sind die Arbeitsgerichte zuständig.

Dr. Thomas Koeppen, LL.M., Pflüger Rechtsanwälte GmbH

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