Lexikon Arbeitsrecht

Stichwort: Bildungsurlaub

Der Bildungsurlaub dient in allen Bundesländern der politischen und beruflichen Arbeitnehmerweiterbildung. Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnisse sechs Monate bestanden haben. Auch Auszubildende erwerben diesen Anspruch. Bundesweit beträgt die Dauer des Anspruchs auf Bildungsurlaub mindestens fünf Tage im Kalenderjahr. Die einzelnen Ausgestaltungen sind den Ländern selbst überlassen.

In Hessen ist der Bildungsurlaub im hessischen Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub geregelt. Demnach erhöht sich der Anspruchsumfang von fünf Arbeitstagen auf sechs, wenn regelmäßig an nicht nur fünf, sondern sechs Tagen die Woche gearbeitet wird. Bei einem Teilzeitarbeitsverhältnis verringert sich der Anspruch auf Bildungsurlaub entsprechend der Verteilung auf die einzelnen Wochentage.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitnehmer bezahlt von der Arbeit freizustellen, sofern ihm der Arbeitnehmer mindestens sechs Wochen vor Beginn der gewünschten Freistellung die Dauer und den Zeitpunkt des Bildungsurlaubs schriftlich mitteilt. Bei den Seminaren muss es sich um anerkannte Bildungsveranstaltungen handelt. Ist dies gewährleistet, kann jeder Arbeitnehmer frei entscheiden, welche Bildungsurlaubsveranstaltung er wahrnehmen möchte. Das kann ein Sprachkurs sein ebenso wie eine Computerschulung. Die Fortbildung muss nicht in direktem Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen. Einzig bei Festlegung der zeitlichen Lage sind die betrieblichen Belange zu berücksichtigen.

Nimmt der Arbeitnehmer den ihm zustehenden Bildungsurlaub nicht in Anspruch, wird er auf das nächste Kalenderjahr übertragen. Voraussetzung ist allerdings, dass bis spätestens 31.12. die Übertragung schriftlich beim Arbeitgeber beantragt wird.

Übrigens hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um die Festlegung von Bildungsurlaub oder um die grundsätzliche Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs im Betrieb geht. Bei Unstimmigkeiten über die Gewährung und die Festlegung des Zeitpunktes kann die Einigungsstelle angerufen werden.

Petra Braun, Pflüger Rechtsanwälte GmbH

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