Barbara Förster
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Barbara Förster verfügt über langjährige Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Beratung und prozessrechtlichen Vertretung von Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und Geschäftsführern, sowie der kollektivrechtlichen Beratung und Vertretung von Betriebsräten bundesweit.
Frau Förster berät ihre Mandanten umfassend in allen Aspekten des Individualarbeitsrechts und vertritt sie sowohl bei außergerichtlichen Verhandlungen als auch gerichtlich über alle Instanzen bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Für ihre Mandanten verhandelt sie u. a. Aufhebungsverträge, setzt Urlaubs- und Bonusansprüche durch, führt Kündigungsschutzprozesse, optimiert Zeugnisformulierungen und berät zur Elternzeit.
Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die umfassende Beratung und Vertretung von Betriebsräten in allen Bereichen der Mitbestimmung. Hierbei unterstützt sie Arbeitnehmervertreter insbesondere bei der Erstellung und Verhandlung von Kollektivvereinbarungen und vertritt sie in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren sowie Einigungsstellenverfahren.
Frau Förster ist erfahrene Referentin und schult Betriebsräte in allen Bereichen des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts.
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