Dr. Andreas Lutz, LL.M.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Andreas Lutz berät zum Individualarbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht. Arbeitnehmer, Leitende Angestellte und Organmitglieder vertritt er in allen arbeits- und dienstvertragsrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich sowie vor den Arbeits- und Zivilgerichten. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit für Betriebsräte liegt auf der Verhandlung von Kollektivvereinbarungen und dem Führen von arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren. Darüber hinaus ist Dr. Lutz als Beisitzer in Einigungsstellen sowie als Referent bei Inhouse-Schulungen für Betriebsräte und Wahlvorstände tätig.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaft war Dr. Lutz wissenschaftlicher Mitarbeiter im arbeitsrechtlichen Team der Kanzlei Gleiss Lutz in Frankfurt. Im Rahmen eines anschließenden englischsprachigen Aufbaustudiengangs am Trinity College Dublin in Irland erwarb er einen Master of Laws (LL.M.). Während des Referendariats absolvierte Dr. Lutz eine Ausbildungsstation bei der Wirtschaftskanzlei Bisset Boehmke McBlain in Kapstadt, Südafrika.
Im Jahr 2021 wurde Dr. Lutz von der Universität Mainz mit einer Dissertation zum Thema „Wucherähnliche Verbraucherdarlehens- und Arbeitsverträge“ promoviert (Verlag Duncker & Humblot). Er ist ehemaliger Stipendiat der Friedrich-Ebert-Stiftung.
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