- Pflüger Rechtsanwälte GmbH
- Kaiserstraße 44
- 60329 Frankfurt am Main
- Telefon +49 69 242689-0
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Bei der Erstberatung klären wir Ihr Anliegen und prüfen, wie wir Sie am besten unterstützen können. Dies beinhaltet das Sammeln und Analysieren aller relevanten Informationen sowie eine Bewertung Ihrer Position im Kontext der aktuellen Rechtslage.
Im Anschluss entwickeln wir als Ihr Rechtsanwalt eine maßgeschneiderte Strategie für Ihr Ziel. Dies erfolgt in enger Absprache mit Ihnen, um eine Lösung zu kreieren, die nicht nur rechtlich fundiert, sondern auch auf Ihre spezifischen Bedürfnisse abgestimmt ist.
Nach Festlegung der Strategie übernehmen wir die Durchsetzung Ihrer Interessen. Dies umfasst sowohl die außergerichtliche Vertretung als auch die Vertretung vor Gericht. Unsere Begleitung sichert Ihnen dabei kontinuierlich juristischen Beistand zu.
Unsere Rechtsberatung umfasst die Analyse und Aufarbeitung sämtlicher betriebsratsspezifischer Fragestellungen. Wir prüfen Betriebsvereinbarungen, klären über Mitbestimmungsrechte auf und unterstützen bei der Verhandlungsführung.
Wir als Anwalt vertreten Betriebsräte sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Unsere erfahrenen Anwälte treten für Ihre Rechte ein und streben nach effektiven Lösungen, um Ihre Anliegen durchzusetzen.
Bildung ist der Schlüssel zur Wahrnehmung von Arbeitnehmerinteressen. Aus diesem Grund bieten wir Schulungen an, die Betriebsräte in die Lage versetzen, ihre Aufgaben noch besser zu erfüllen.
Unser Service hört nicht bei einmaliger Beratung auf. Wir begleiten Betriebsräte langfristig und stehen als permanenter Ansprechpartner zur Seite – für eine dauerhafte Betreuung und nachhaltige Zusammenarbeit.
Unsere Anwälte verfügen über umfassende Erfahrung im Arbeitsrecht und sind auf die Beratung sowie Vertretung von Betriebsräten spezialisiert. Unsere Expertise basiert auf jahrelanger intensiver Auseinandersetzung mit dem Betriebsverfassungsgesetz und der Erfahrung aus zahlreichen Verhandlungen.
Jeder Betriebsrat steht vor einzigartigen Herausforderungen. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen und gehen auf die spezifischen Bedürfnisse und Ziele Ihres Betriebsrats ein. Unsere Beratung ist darauf ausgerichtet, effektive Strategien für Ihre individuelle Situation zu entwickeln.
Wir bei Pflüger Rechtsanwälte haben eine klare Bilanz erfolgreicher Fälle, in denen wir die Interessen von Betriebsräten wirkungsvoll vertreten haben. Diese Erfolgsbilanz gibt unseren Mandanten die Sicherheit, die sie für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit benötigen.
Unser Team zeichnet sich durch hohe Zugänglichkeit und starkes Engagement für unsere Mandanten aus. Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen, und setzen uns vollumfänglich für Ihre Rechte ein. Unsere Mandanten profitieren von unserer stets offenen Kommunikation und unserem Einsatz für ihre Anliegen.
Bei der Ersteinschätzung analysieren wir Ihren Fall, diskutieren die rechtlichen Optionen und skizzieren mögliche Vorgehensweisen. Dieses erste Gespräch dient dazu, Ihre Situation zu verstehen und die Grundlage für eine mögliche Zusammenarbeit zu legen.
Die Kosten für die Beratung hängen von der Komplexität und dem Umfang Ihres Anliegens ab. Nach der Ersteinschätzung bieten wir eine transparente Übersicht der voraussichtlichen Gebühren, basierend auf unserem Stundensatz oder einem festen Honorar für definierte Leistungen. Wir klären hierbei auch die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Kostenübernahme.
Wir bemühen uns, Anfragen schnellstmöglich zu bearbeiten und garantieren eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Unser Ziel ist es, Ihnen zeitnahe Unterstützung und klare Kommunikation zu bieten.
Unsere Zusammenarbeit beginnt mit der Ersteinschätzung, gefolgt von der Strategieentwicklung und der Vereinbarung über den Umfang der Dienstleistungen. Wir halten Sie kontinuierlich informiert, arbeiten eng mit Ihnen zusammen und passen unsere Strategie bei Bedarf an, um Ihre Interessen optimal zu vertreten.
Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber. Zu seinen Aufgaben gehören die Mitwirkung und Mitbestimmung in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens. Er arbeitet auch an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitszeiten und des Gesundheitsschutzes.
Die Wahl des Betriebsrats erfolgt durch die Belegschaft des Unternehmens in geheimer und direkter Wahl. Dies geschieht in der Regel alle vier Jahre. Alle Arbeitnehmer des Unternehmens sind wahlberechtigt und wählbar, ausgenommen sind leitende Angestellte.
Nein, der Arbeitgeber kann Entscheidungen des Betriebsrats nicht einfach ignorieren. Bei vielen Angelegenheiten, insbesondere bei personellen Einzelmaßnahmen und sozialen Angelegenheiten, ist die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich. Ignoriert der Arbeitgeber die Mitbestimmungsrechte, können Entscheidungen rechtlich angefochten werden.
Der Betriebsrat hat ein Anhörungsrecht bei Kündigungen. Der Arbeitgeber muss jede Kündigung vor deren Ausspruch dem Betriebsrat mitteilen und begründen. Der Betriebsrat kann innerhalb einer Woche Bedenken äußern. Seine Zustimmung ist zwar nicht erforderlich, jedoch kann er bei sozial ungerechtfertigten Kündigungen Einspruch erheben.
Bei der Planung von Arbeitszeiten hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Dies betrifft die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage sowie Überstundenregelungen. Der Arbeitgeber muss mit dem Betriebsrat eine Vereinbarung treffen, wenn Änderungen an der Arbeitszeit geplant sind.
Bei Nichteinhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen kann der Betriebsrat Maßnahmen beim Arbeitgeber einfordern und, falls notwendig, die zuständigen Behörden informieren. Er hat das Recht, auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu bestehen
Ja, Teilzeitkräfte sind wahlberechtigt und können auch in den Betriebsrat gewählt werden. Ihre Mitwirkung ist wichtig, um die Interessen aller Mitarbeitergruppen, einschließlich der Teilzeit- und befristet Beschäftigten, zu vertreten.
Der Betriebsrat kann aktiv die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter beim Arbeitgeber einfordern. Er hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Umsetzung betrieblicher Weiterbildungsprogramme und kann darauf hinwirken, dass alle Mitarbeiter gleiche Zugangschancen zu Weiterbildungsangeboten erhalten.
Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber kann die Einigungsstelle angerufen werden. Diese paritätisch besetzte Schlichtungsstelle besteht aus Beisitzern beider Seiten und einem unparteiischen Vorsitzenden. Ihr Spruch hat die Wirkung einer Betriebsvereinbarung und ist für beide Seiten bindend.
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