Anwalt Betriebsrat

Rechtliche Vertretung im Arbeitsrecht

  • Wir sichern juristisch fundierte Beratung und Vertretung für Betriebsräte.
  • Proaktive Unterstützung und solide Vorbereitung vermeiden Rechtsprobleme.
  • Kompetente Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren gewährleistet.

In 3 Schritten zu Ihrem Recht!

Schritt 1:
Erstkontakt und Erstberatung

Bei der Erstberatung klären wir Ihr Anliegen und prüfen, wie wir Sie am besten unterstützen können. Dies beinhaltet das Sammeln und Analysieren aller relevanten Informationen sowie eine Bewertung Ihrer Position im Kontext der aktuellen Rechtslage.

Schritt 2:
Individuelle Strategieentwicklung

Im Anschluss entwickeln wir als Ihr Rechtsanwalt eine maßgeschneiderte Strategie für Ihr Ziel. Dies erfolgt in enger Absprache mit Ihnen, um eine Lösung zu kreieren, die nicht nur rechtlich fundiert, sondern auch auf Ihre spezifischen Bedürfnisse abgestimmt ist.

Schritt 3:
Umsetzung und Begleitung

Nach Festlegung der Strategie übernehmen wir die Durchsetzung Ihrer Interessen. Dies umfasst sowohl die außergerichtliche Vertretung als auch die Vertretung vor Gericht. Unsere Begleitung sichert Ihnen dabei kontinuierlich juristischen Beistand zu.

In welchen Situationen sind wir für Sie da?

  • Unterstützung bei Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen
  • Beratung bei Restrukturierungen und Betriebsänderungen
  • Arbeitszeitregelungen, Vergütung und Themen rund um Homeoffice

Welche Leistungen bieten wir als Anwalt an?

Rechtsberatung

Unsere Rechtsberatung umfasst die Analyse und Aufarbeitung sämtlicher betriebsratsspezifischer Fragestellungen. Wir prüfen Betriebsvereinbarungen, klären über Mitbestimmungsrechte auf und unterstützen bei der Verhandlungsführung.

 


Vertretung

Wir als Anwalt vertreten Betriebsräte sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Unsere erfahrenen Anwälte treten für Ihre Rechte ein und streben nach effektiven Lösungen, um Ihre Anliegen durchzusetzen.

 


Schulungen

Bildung ist der Schlüssel zur Wahrnehmung von Arbeitnehmerinteressen. Aus diesem Grund bieten wir Schulungen an, die Betriebsräte in die Lage versetzen, ihre Aufgaben noch besser zu erfüllen.

 


Dauerhafte Betreuung

Unser Service hört nicht bei einmaliger Beratung auf. Wir begleiten Betriebsräte langfristig und stehen als permanenter Ansprechpartner zur Seite – für eine dauerhafte Betreuung und nachhaltige Zusammenarbeit.

Warum sind wir die Richtigen?

Erfahrung und Spezialisierung

Unsere Anwälte verfügen über umfassende Erfahrung im Arbeitsrecht und sind auf die Beratung sowie Vertretung von Betriebsräten spezialisiert. Unsere Expertise basiert auf jahrelanger intensiver Auseinandersetzung mit dem Betriebsverfassungsgesetz und der Erfahrung aus zahlreichen Verhandlungen.

Individueller Ansatz

Jeder Betriebsrat steht vor einzigartigen Herausforderungen. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen und gehen auf die spezifischen Bedürfnisse und Ziele Ihres Betriebsrats ein. Unsere Beratung ist darauf ausgerichtet, effektive Strategien für Ihre individuelle Situation zu entwickeln.

Erfolgsbilanz

Wir bei Pflüger Rechtsanwälte haben eine klare Bilanz erfolgreicher Fälle, in denen wir die Interessen von Betriebsräten wirkungsvoll vertreten haben. Diese Erfolgsbilanz gibt unseren Mandanten die Sicherheit, die sie für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit benötigen.

Zugänglichkeit und Engagement

Unser Team zeichnet sich durch hohe Zugänglichkeit und starkes Engagement für unsere Mandanten aus. Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen, und setzen uns vollumfänglich für Ihre Rechte ein. Unsere Mandanten profitieren von unserer stets offenen Kommunikation und unserem Einsatz für ihre Anliegen.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert bei einer Ersteinschätzung?

Bei der Ersteinschätzung analysieren wir Ihren Fall, diskutieren die rechtlichen Optionen und skizzieren mögliche Vorgehensweisen. Dieses erste Gespräch dient dazu, Ihre Situation zu verstehen und die Grundlage für eine mögliche Zusammenarbeit zu legen.

Was kostet mich die Beratung?

Die Kosten für die Beratung hängen von der Komplexität und dem Umfang Ihres Anliegens ab. Nach der Ersteinschätzung bieten wir eine transparente Übersicht der voraussichtlichen Gebühren, basierend auf unserem Stundensatz oder einem festen Honorar für definierte Leistungen. Wir klären hierbei auch die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Kostenübernahme.

Wann bekomme ich eine Rückmeldung zu meiner Anfrage?

Wir bemühen uns, Anfragen schnellstmöglich zu bearbeiten und garantieren eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Unser Ziel ist es, Ihnen zeitnahe Unterstützung und klare Kommunikation zu bieten.

Wie ist der Prozess der Zusammenarbeit mit einem Anwalt?

Unsere Zusammenarbeit beginnt mit der Ersteinschätzung, gefolgt von der Strategieentwicklung und der Vereinbarung über den Umfang der Dienstleistungen. Wir halten Sie kontinuierlich informiert, arbeiten eng mit Ihnen zusammen und passen unsere Strategie bei Bedarf an, um Ihre Interessen optimal zu vertreten.

Was sind die Aufgaben eines Betriebsrats?

Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber. Zu seinen Aufgaben gehören die Mitwirkung und Mitbestimmung in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens. Er arbeitet auch an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitszeiten und des Gesundheitsschutzes.

Wie wird ein Betriebsrat gewählt?

Die Wahl des Betriebsrats erfolgt durch die Belegschaft des Unternehmens in geheimer und direkter Wahl. Dies geschieht in der Regel alle vier Jahre. Alle Arbeitnehmer des Unternehmens sind wahlberechtigt und wählbar, ausgenommen sind leitende Angestellte.

Kann der Arbeitgeber Entscheidungen des Betriebsrats ignorieren?

Nein, der Arbeitgeber kann Entscheidungen des Betriebsrats nicht einfach ignorieren. Bei vielen Angelegenheiten, insbesondere bei personellen Einzelmaßnahmen und sozialen Angelegenheiten, ist die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich. Ignoriert der Arbeitgeber die Mitbestimmungsrechte, können Entscheidungen rechtlich angefochten werden.

Welche Rechte hat der Betriebsrat bei Kündigungen?

Der Betriebsrat hat ein Anhörungsrecht bei Kündigungen. Der Arbeitgeber muss jede Kündigung vor deren Ausspruch dem Betriebsrat mitteilen und begründen. Der Betriebsrat kann innerhalb einer Woche Bedenken äußern. Seine Zustimmung ist zwar nicht erforderlich, jedoch kann er bei sozial ungerechtfertigten Kündigungen Einspruch erheben.

Wie kann der Betriebsrat bei Arbeitszeitänderungen mitwirken?

Bei der Planung von Arbeitszeiten hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Dies betrifft die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage sowie Überstundenregelungen. Der Arbeitgeber muss mit dem Betriebsrat eine Vereinbarung treffen, wenn Änderungen an der Arbeitszeit geplant sind.

Was kann der Betriebsrat bei der Nichteinhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen tun?

Bei Nichteinhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen kann der Betriebsrat Maßnahmen beim Arbeitgeber einfordern und, falls notwendig, die zuständigen Behörden informieren. Er hat das Recht, auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu bestehen

Können Teilzeitkräfte im Betriebsrat mitwirken?

Ja, Teilzeitkräfte sind wahlberechtigt und können auch in den Betriebsrat gewählt werden. Ihre Mitwirkung ist wichtig, um die Interessen aller Mitarbeitergruppen, einschließlich der Teilzeit- und befristet Beschäftigten, zu vertreten.

Wie kann der Betriebsrat zur Weiterbildung der Mitarbeiter beitragen?

Der Betriebsrat kann aktiv die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter beim Arbeitgeber einfordern. Er hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Umsetzung betrieblicher Weiterbildungsprogramme und kann darauf hinwirken, dass alle Mitarbeiter gleiche Zugangschancen zu Weiterbildungsangeboten erhalten.

Was passiert, wenn sich der Betriebsrat und der Arbeitgeber nicht einigen können?

Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber kann die Einigungsstelle angerufen werden. Diese paritätisch besetzte Schlichtungsstelle besteht aus Beisitzern beider Seiten und einem unparteiischen Vorsitzenden. Ihr Spruch hat die Wirkung einer Betriebsvereinbarung und ist für beide Seiten bindend.

Wenn Sie Fragen haben oder ausführlich beraten werden wollen, sprechen Sie uns an: Telefon 069 242689-0 oder schreiben Sie uns ein E-Mail

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