Unsere Leistungen für Betriebsräte und Gewerkschaften

Im kollektiven Arbeitsrecht suchen wir nach Lösungen, die den Interessen unserer Mandanten Rechnung tragen. Wir beraten Betriebsräte in allen Fragen, die sich in der Arbeitnehmervertretung ergeben, wie etwa Betriebsvereinbarungen, die Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten oder Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen im Zuge von Betriebsänderungen.

Durch die langjährige Vertretung von Arbeitnehmern und Betriebsräten sind uns die Gremien der Arbeitnehmervertretungen vertraut. Unsere Kompetenz in der Umsetzung betrieblicher Änderungsprozesse wie komplexer Restrukturierungen und Fusionen ist unbestritten. Im Betriebsverfassungsrecht sehen wir die kulturell gewachsene Basis für eine Streitschlichtung im Unternehmen, die bei Strukturveränderungen die Einbindung der Belegschaft garantiert.

Unsere Tätigkeit beginnt schon vor der geplanten Betriebsänderung. Wir bewerten die gesellschaftsrechtlichen Vorgänge und helfen, eine klare Verhandlungsstrategie zu entwerfen, die den Interessen unsere Mandanten entspricht. Wir unterbreiten Vorschläge zur Gestaltung des Verhandlungsprozesses und entwickeln Verfahrensregelungen. Dabei wenden wir eine Regelungstechnik an, die die Übereinkünfte der Beteiligten juristisch präzise wiedergibt.

Wir vertreten Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte in ganz Deutschland, außergerichtlich im Rahmen von Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite und in Einigungsstellen sowie vor Gericht. Unsere Prozessvertretung erstreckt sich auf alle Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit, also Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte und Bundesarbeitsgericht.

Leistungsspektrum für Betriebsräte im Einzelnen

  • Arbeitsschutz
  • Arbeitszeit
  • Behinderung von Betriebsratsarbeit
  • Betriebliche Lohngestaltung
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Betriebsänderung
  • Betriebsschließung
  • Betriebsratswahlen
  • Betriebsvereinbarung
  • Bonussysteme
  • Dienstplan
  • Eingruppierung
  • Einstellung
  • Freizeitausgleich
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Interessenausgleich

Schulungen

Wir engagieren uns intensiv in der Fortbildung von Betriebsräten. Neben Grundlagenschulungen und Schulungen zum allgemeinen Arbeitsrecht bieten wir auch vertiefende Seminare an, etwa zu Themen wie Betriebsratswahl, Betriebsänderung und Umstrukturierung.

Mehr dazu erfahren Sie hier.

Nach der Betriebsratswahl ist vor der Schulung!

Grundlagenschulung im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht

Vor frisch oder wiedergewählten Betriebsratmitgliedern liegen nach der Betriebsratswahl und der konstituierenden Sitzung viele neue Aufgaben. Um diese professionell anzugehen, ist es besonders wichtig, vertiefte Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht und im allgemeinen Arbeitsrecht zu entwickeln bzw. die vorhandenen Kenntnisse aufzufrischen.

Das erforderliche Wissen, damit Sie als Betriebsrat rechtssicher handeln, vermittelt Ihnen unsere Grundlagenschulung.