- Pflüger Rechtsanwälte GmbH
- Kaiserstraße 44
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Der erste Schritt ist der Erstkontakt, bei dem wir als juristische Sachverständige Ihre Situation genau analysieren. Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung, die auf die speziellen Bedürfnisse Ihres Betriebsrats zugeschnitten ist. Dabei ermitteln wir die Erforderlichkeit eines Sachverständigen und welches Wissen für Ihre Belange relevant ist. Es ist der Beginn einer vertrauensvollen Beziehung zwischen uns als Ihren Anwälten und Ihnen als Betriebsrat.
Darauf folgt die Strategieentwicklung. Hier legen wir gemeinsam mit Ihnen eine detaillierte Vorgehensweise fest. Dies schließt die Identifizierung der Aufgaben, mit denen sich der Sachverständige befassen soll, und die Klärung, wie die Mitbestimmung am besten gewährleistet werden kann. Die Verhandlung und die Einigung über die Beratungskosten mit dem Arbeitgeber, wie sie das Betriebsverfassungsgesetz vorsieht, sind hier ebenfalls ein zentraler Punkt.
Im letzten Schritt begleiten wir Sie als Betriebsrat bei der Umsetzung der erarbeiteten Strategien. Das schließt die Unterstützung bei Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen sowie die kontinuierliche Begleitung während der gesamten Zusammenarbeit mit dem Sachverständigen ein. Wir stehen Ihnen als Ihr Sachverständiger mit Rat zur Seite und gewährleisten, dass alle Vereinbarungen eingehalten werden und Sie stets über alle relevanten Informationen verfügen.
Interessenvertretung: Wir unterstützen bei der Wahrung und Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Arbeitgeber. Unsere Tätigkeit umfasst die Beratung und Begleitung in Verhandlungen zur Beschäftigungssicherung und Vertretung bei Beschlüssen nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Unsere tiefgreifenden Fachkenntnisse sind besonders bei komplexen Themen wie betrieblichen Umstrukturierungen gefragt.
Konfliktlösung: In Konfliktsituationen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber bieten wir professionelle Vermittlung und Beratung an. Wir helfen dabei, eine für beide Seiten tragbare Lösung zu finden und somit die Fortsetzung einer konstruktiven Zusammenarbeit zu ermöglichen. Unsere Kenntnisse im Bereich der Betriebsratsarbeit und relevanter gesetzlicher Grundlagen sind hierbei von großem Nutzen für die Konfliktlösung.
Schulung und Weiterbildung: Wir bieten Schulungen und Weiterbildung für Betriebsräte an, um deren Sachkunde zu vertiefen und sie auf dem neuesten Stand des Betriebsverfassungsgesetzes zu halten. Dabei geht es nicht nur um die Vermittlung von Rechtswissen, sondern auch um den Erwerb praktischer Fähigkeiten für eine effektive Betriebsratsarbeit.
Als erfahrene Rechtsanwälte spezialisieren wir uns auf das Arbeitsrecht und das Betriebsverfassungsgesetz. Wir beraten Sie gezielt zu Fragen der Betriebsänderung und Betriebsvereinbarung. Unsere Beratung umfasst:
Wir vertreten Sie kompetent und entschlossen vor dem Arbeitsgericht. Im Falle von Streitigkeiten bieten wir:
Wir als Sachverständiger unterstützen Ihren Betriebsrat bei der langfristigen strategischen Planung. Unsere Leistungen beinhalten:
Mit langjähriger Erfahrung und einer fundierten Spezialisierung in der Betriebsratsberatung stehen wir, Pflüger Rechtsanwälte, als vertrauenswürdige Partner für Betriebsräte zur Verfügung.
Wir bei Pflüger Rechtsanwälte sind überzeugt, die richtige Wahl für Betriebsräte zu sein, die nach qualifizierter Unterstützung suchen.
Bei der Ersteinschätzung analysieren wir Ihr Anliegen, bewerten die rechtliche Situation und skizzieren mögliche Handlungsoptionen. Dies dient als Grundlage für die weitere Beratung und Strategieentwicklung.
Die Kosten für die Beratung hängen vom Umfang und der Komplexität Ihres Anliegens ab und sind grundsätzlich vom Arbeitgeber zu übernehmen.
Wir bemühen uns um schnelle Reaktionszeiten und streben an, innerhalb von 24 Stunden nach Eingang Ihrer Anfrage eine erste Rückmeldung zu geben, damit Sie wissen, wann Sie mit einer ausführlichen Antwort rechnen können.
Der Prozess beginnt mit Ihrer Anfrage, gefolgt von einer Ersteinschätzung. Danach entwickeln wir gemeinsam eine maßgeschneiderte Strategie. Während der gesamten Zusammenarbeit halten wir Sie über Fortschritte auf dem Laufenden und passen unsere Vorgehensweise bei Bedarf an.
Die Hauptaufgaben eines Betriebsrats umfassen die Vertretung der Arbeitnehmerinteressen gegenüber dem Arbeitgeber, Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen, Mitwirkung und Mitbestimmung in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens sowie die Förderung der Arbeitsplatzsicherheit und des Gesundheitsschutzes.
Ein Betriebsrat wird durch geheime und direkte Wahlen von den Arbeitnehmern des Unternehmens gewählt. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl oder Mehrheitswahl, je nach Größe des Betriebs. Der Wahlprozess wird von einem Wahlvorstand organisiert, der für die Einhaltung der Wahlordnung verantwortlich ist.
Der Betriebsrat hat ein Anhörungsrecht bei Kündigungen. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat vor Ausspruch einer Kündigung informieren und die Gründe darlegen. Der Betriebsrat kann innerhalb einer Woche Stellung nehmen. Eine Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrats ist unwirksam.
Ja, der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung und Änderung der Arbeitszeit. Dies umfasst die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage, die Einführung und Änderung von Schichtarbeit sowie die Festlegung von Überstunden und Kurzarbeit.
Der Betriebsrat kann Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, wie ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, Gesundheitsschutzmaßnahmen und die Förderung der Work-Life-Balance, einbringen. Er arbeitet mit dem Arbeitgeber zusammen, um Lösungen zu finden und setzt sich für deren Umsetzung ein.
Eine Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, der betriebsspezifische Regelungen zu Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten, Gesundheitsschutz und ähnlichen Themen festlegt. Sie kommt durch Verhandlungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber zustande und ist für beide Seiten bindend.
Die Häufigkeit der Betriebsratssitzungen hängt von der Betriebsgröße und dem aktuellen Bedarf ab. Mindestens einmal im Monat sollte der Betriebsrat zusammenkommen. Bei Bedarf oder in größeren Betrieben können die Sitzungen auch häufiger stattfinden.
Wenn der Arbeitgeber die Rechte des Betriebsrats missachtet, kann der Betriebsrat gerichtliche Schritte einleiten. Das kann von der Einleitung eines Beschlussverfahrens beim Arbeitsgericht bis hin zu einstweiligen Verfügungen reichen, um die Einhaltung der Rechte sicherzustellen.
Ja, Betriebsratsmitglieder können für die Dauer ihrer Amtszeit ganz oder teilweise von ihrer regulären Arbeit freigestellt werden, wenn die Größe des Betriebs oder der Umfang der Betriebsratstätigkeit dies erfordert. Die Kosten trägt der Arbeitgeber.
Ein Sachverständiger kann einem Betriebsrat in vielfältiger Weise helfen, indem er fachkundige Beratung und Unterstützung bietet. Dies umfasst unter anderem die Analyse komplexer Sachverhalte, wie Arbeitsbedingungen, Umstrukturierungen oder die Einführung neuer Technologien im Betrieb. Ein Sachverständiger kann rechtliche, wirtschaftliche oder technische Expertise einbringen, um den Betriebsrat bei der Ausübung seiner Mitbestimmungsrechte effektiv zu unterstützen. Er hilft bei der Vorbereitung auf Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, indem sie relevante Daten und Fakten aufbereitet und Strategien entwickelt. Darüber hinaus können die Sachverständigen Schulungen und Weiterbildungen für Betriebsratsmitglieder anbieten, um deren Kompetenzen zu stärken. Somit tragen Sachverständige dazu bei, dass Betriebsräte fundierte Entscheidungen treffen und ihre Rolle als Arbeitnehmervertretung bestmöglich wahrnehmen können.
Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist besonders empfehlenswert bei der Einführung neuer Technologien, Umstrukturierungen, Fragen der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz oder bei der Ausarbeitung komplexer Betriebsvereinbarungen. In solchen Fällen kann spezialisiertes Wissen entscheidend sein.
Betriebsräte können verschiedene Sachverständige hinzuziehen, darunter Arbeitsrechtler, Wirtschaftsprüfer oder Fachleute für Gesundheitsschutz. Die Auswahl hängt von der spezifischen Situation und dem Bedarf des Betriebsrats ab.
Wenn Sie Fragen haben oder ausführlich beraten werden wollen, sprechen Sie uns an: Telefon 069 242689-0 oder schreiben Sie uns ein E-Mail
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