Schulung

Kündigungen – eine Herausforderung für Betriebsräte

Wie können Betriebsräte von einer Kündigung Betroffene besser unterstützen?

FOCUS hat herausgefunden, dass Betriebsräte Kündigungen viel seltener als angenommen widersprechen, nämlich nur in 10 % aller Fälle. Zugleich sollen 73,2 % aller Arbeitsverhältnisse betriebsbedingt gekündigt werden. Gerade bei drohenden betriebsbedingten Kündigungen haben es Betriebsräte aber in der Hand, die Rechtsstellung des Arbeitnehmers zu stärken. Widersprechen sie solchen Kündigungen, kann der Arbeitnehmer die Weiterbeschäftigung zu unveränderten Arbeitsbedingungen bereits nach Ablauf der Kündigungsfrist verlangen und mit einer einstweiligen Verfügung durchsetzen.

Wir bieten Ihnen an, Ihren Betriebsrat im Hinblick auf die Wahrnehmung seiner Beteiligungsmöglichkeiten bei Kündigungen zu schulen. Unsere Schulungen finden regelmäßig Inhouse statt, um nah an den konkreten Fragen Ihres Unternehmens zu schulen.

Eine Auswahl der Inhalte finden Sie unten. Wir entwickeln das Schulungskonzept gern auch gemeinsam mit Ihnen. Die Kosten von Schulungen hat übrigens der Arbeitgeber gemäß § 20 Absatz 3 des Betriebsverfassungsgesetzes zu tragen.
 
Wenn Sie Interesse haben, senden Sie uns ein E-Mail oder rufen Sie uns an unter Telefon 069 242689-0.

Aus den Inhalten

  • Grundzüge des Kündigungsschutzes (Kündigungsschutzgesetz)
  • Anhörung des Betriebsrats vor Ausspruch von Kündigungen
  • Verbot des Nachschiebens von Kündigungsgründen, zu denen der Betriebsrat nicht angehört wurde
  • Bedenken und Widerspruch des Betriebsrats, insbesondere Widerspruchsgründe
  • Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung