Ihre Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Frankfurt – unsere Leistungen

Wir beraten unsere Mandanten in Konfliktsituationen und Rechtsfragen, die sich im Bereich des Arbeitsrechts ergeben. Unser Schwerpunkt liegt in der Beratung von Arbeitnehmern und leitenden Angestellten. Geschäftsführer und Vorstände beraten wir zu allen Fragen, die sich aus ihrem Dienstvertrag ergeben. Im kollektiven Arbeitsrecht beraten wir Betriebsräte und Gewerkschaften in allen Streitigkeiten, die sich in der Betriebsratsarbeit ergeben. Als Sachverständige entwerfen wir Betriebsvereinbarungen, Sozialpläne und Vereinbarungen über einen Interessenausgleich. Wir nehmen an Verhandlungen zwischen den Betriebsparteien auf der Seite der Betriebsräte teil und fungieren als Beisitzer in Einigungsstellen. 

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für Arbeitnehmer

für Geschäftsführer und Vorstände

für Betriebsräte und Gewerkschaften