Veröffentlichungen

Dr. René von Wickede Veröffentlichung

Führt ein falscher Impfausweis zur Kündigung?

Dr. René von Wickede, erschienen in F.A.S., 17. Juni 2022, Beruf und Chance, „Mein Urteil“

Wer sich gegenüber seinem Arbeitgeber um einen Impfnachweis herummogeln will, riskiert mehr als atmosphärische Störungen.

Seit 16. März 2022 müssen Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Eine Verfassungsbeschwerde hiergegen beim Bundesverfassungsgericht hatte keinen Erfolg. Bereits anlässlich der zuvor geltenden Regelungen tauchten gefälschte Impfausweise auf, mit denen versucht wurde, den geforderten Impfnachweis zu erbringen. Dass damit das Arbeitsverhältnis insgesamt riskiert wird, zeigt eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln, welches eine fristlose Kündigung bestätigt hat. Das Gericht begründete dies mit einer erheblichen arbeitsrechtlichen Pflichtverletzung sowie einem irreparablen Vertrauensverlust. In ihrer Grundaussage dürfte diese Entscheidung – auch wenn jeder Fall für sich zu betrachten ist – auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht übertragbar sein. Bezüglich einer strafrechtlichen Relevanz des Fälschens und des Gebrauchs von gefälschten Gesundheitszeugnissen ist auf eine Änderung des Strafgesetzbuchs hinzuweisen: Während zuvor die Strafbarkeit auf die Absicht zur Täuschung von Versicherungsgesellschaften und Behörden begrenzt war, ist diese nun auf die Absicht zur Verwendung im Rechtsverkehr im Allgemeinen und damit auch im Arbeitsverhältnis erweitert worden.
 
Dr. René von Wickede ist Anwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Pflüger Rechtsanwälte in Frankfurt.