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Saskia Steffen Veröffentlichung

Kündigung des Geschäftsführers: Rechtliche Grundlagen und strategische Lösungen

GmbH-Geschäftsführer haben eine rechtliche Doppelstellung: Organstellung nach GmbH-Gesetz und vertragliche Position durch den Anstellungsvertrag. Während die Abberufung als Geschäftsführer jederzeit ohne besonderen Grund möglich ist, folgt die vertragliche Kündigung eigenen Regeln. Geschäftsführer genießen keinen allgemeinen Kündigungsschutz, jedoch bietet sich in der Praxis meist ein Aufhebungsvertrag zur einvernehmlichen Regelung an.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Kündigung eines Geschäftsführers unterliegt besonderen rechtlichen Regelungen und erfordert die sorgfältige Prüfung verschiedener Aspekte wie Kündigungsgründe, Fristen und mögliche Abfindungsansprüche
  • Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist entscheidend für die erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen und die Entwicklung einer effektiven Verhandlungsstrategie
  • Als etablierte Arbeitsrechtskanzlei unterstützt Pflüger Rechtsanwälte bundesweit Geschäftsführer und Gesellschafter bei der Entwicklung zukunftsfähiger Lösungen und der Verhandlung vorteilhafter Aufhebungsvereinbarungen

Die besondere Situation des Geschäftsführers bei einer Kündigung

Als Geschäftsführer einer GmbH befinden Sie sich in einer rechtlich komplexen Position. Anders als normale Arbeitnehmer genießen Sie keinen allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Gleichzeitig sind Sie aber auch nicht schutzlos gestellt. Die rechtliche Bewertung einer Geschäftsführerkündigung erfordert eine differenzierte Betrachtung verschiedener Aspekte des Handels- und Gesellschaftsrechts. Als erfahrener Anwalt für Kündigung in Frankfurt unterstützen wir Sie bei dieser komplexen rechtlichen Einordnung.

 

Rechtliche Grundlagen der Geschäftsführerkündigung

Die Kündigung eines Geschäftsführers wird durch zwei zentrale rechtliche Aspekte bestimmt, die getrennt zu betrachten sind: Zum einen die gesellschaftsrechtliche Abberufung als Organ der Gesellschaft, zum anderen die vertragliche Beendigung des Anstellungsverhältnisses. Beide Vorgänge folgen unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen und werden durch eine umfangreiche höchstrichterliche Rechtsprechung konkretisiert.

Diese rechtliche Doppelstellung spiegelt sich auch in der Beendigung Ihrer Tätigkeit wider. Die Abberufung erfolgt durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung und beendet Ihre Organstellung, also Ihre gesetzlich geregelte Position als Geschäftsführer der GmbH. Die Kündigung hingegen betrifft Ihren Anstellungsvertrag, der damit – je nach Situation fristgerecht oder im Ausnahmefall auch fristlos – beendet werden soll.

Die Abberufung des Geschäftsführers

Die Abberufung beendet die Organstellung des Geschäftsführers und kann durch die Gesellschafterversammlung jederzeit ohne besonderen Grund erfolgen. Dies regelt § 38 Abs.1 GmbHG. Die Abberufung wird mit der Mitteilung an den Geschäftsführer wirksam, die Eintragung ins Handelsregister hat nur deklaratorische Bedeutung.

Gesellschafter-Geschäftsführer dürfen über ihre eigene Abberufung mitbestimmen, außer bei einer außerordentlichen Abberufung aus wichtigem Grund, etwa bei gravierendem Fehlverhalten. In solchen Fällen ist der betroffene Geschäftsführer vom Stimmrecht ausgeschlossen. Dies ermöglicht es Minderheitsgesellschaftern, einen Mehrheitsgesellschafter durch außerordentliche Abberufung von der Beschlussfassung auszuschließen.

Die Kündigung des Anstellungsvertrags

Die Kündigung betrifft das vertragliche Verhältnis zwischen Geschäftsführer und GmbH. Sie muss nicht schriftlich erfolgen, sofern der Geschäftsführer nicht als Arbeitnehmer einzustufen ist. Für Fremdgeschäftsführer und Minderheitsgesellschafter gelten die längeren Kündigungsfristen nach § 622 BGB, meist sind im Vertrag längere Fristen vereinbart.

Eine fristlose Kündigung erfordert einen wichtigen Grund nach § 626 BGB, etwa strafbares Verhalten oder gravierende Vertrauensbrüche. Sie muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung erfolgen. Geschäftsführer genießen keinen allgemeinen Kündigungsschutz. Bei außerordentlichen Kündigungen kann jedoch die Wirksamkeit gerichtlich überprüft werden. In der Praxis bietet sich oft ein Aufhebungsvertrag an, der Abfindung, Freistellung und weitere Modalitäten einvernehmlich regelt.

Strategische Handlungsoptionen und präventive Maßnahmen

Langjährige Erfahrung lehrt: Die richtige juristische Strategie ist der Schlüssel zur erfolgreichen Lösung von Geschäftsführerkonflikten:

  • Sorgfältige Prüfung der Kündigungsgründe und -formalien
  • Entwicklung verschiedener Handlungsszenarien unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Ziele
  • Analyse steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Implikationen
  • Verhandlung vorteilhafter Aufhebungsvereinbarungen und Abfindungen

Die Bedeutung einer professionellen rechtlichen Vertretung

Die Erfahrung zeigt: Bei Geschäftsführerkündigungen ist eine professionelle rechtliche Vertretung von entscheidender Bedeutung. Besonders wichtig ist dabei die Expertise in verschiedenen Rechtsbereichen, da neben dem reinen Gesellschaftsrecht auch arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind.

Sofortmaßnahmen nach Erhalt der Kündigung

  1. Rechtliche Beratung einholen
  2. Wichtige Unterlagen und Kommunikation sichern
  3. Ruhe bewahren und keine vorschnellen Entscheidungen treffen

Langfristige Perspektiven entwickeln

  • Analyse der beruflichen Zukunftsoptionen
  • Prüfung von Abfindungsansprüchen
  • Evaluation nachvertraglicher Wettbewerbsverbote

Unsere Vorgehensweise für Ihre erfolgreiche Vertretung

  1. Erstgespräch und Situationsanalyse
    • Erstgespräch zur Einschätzung Ihrer Situation
    • Sorgfältige Prüfung aller relevanten Unterlagen
    • Entwicklung einer ersten strategischen Einschätzung
  2. Strategieentwicklung
    • Ausarbeitung verschiedener Handlungsoptionen
    • Berücksichtigung Ihrer persönlichen Ziele
    • Abwägung von Chancen und Risiken
  3. Umsetzung und Vertretung
    • Professionelle Kommunikation mit der Gegenseite
    • Verhandlung optimaler Konditionen
    • Bei Bedarf gerichtliche Vertretung

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Abberufung und Kündigung eines Geschäftsführers?

Die Abberufung betrifft die organschaftliche Stellung als Geschäftsführer und kann grundsätzlich jederzeit ohne wichtigen Grund erfolgen. Die Kündigung hingegen bezieht sich auf den Anstellungsvertrag und unterliegt den dort vereinbarten Kündigungsfristen und -bedingungen. Beide Vorgänge sind rechtlich getrennt zu betrachten, können aber zeitlich zusammenfallen.

Welche Kündigungsfristen gelten für Geschäftsführer?

Bei der Kündigung eines Geschäftsführervertrags gilt grundsätzlich die kurze Kündigungsfrist nach § 621 BGB, wonach bei monatlicher Vergütung bis zum 15. eines Monats zum Monatsende gekündigt werden kann. Für Fremdgeschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer ohne beherrschenden Einfluss kommen jedoch die längeren Fristen des § 622 Abs. 2 BGB zur Anwendung. In der Praxis sind meist längere Kündigungsfristen direkt im Geschäftsführervertrag vereinbart, die dann vorrangig gelten. Eine Schriftform ist anders als bei normalen Arbeitsverhältnissen nicht erforderlich, es sei denn, der Geschäftsführer ist ausnahmsweise als Arbeitnehmer einzustufen.

Habe ich als gekündigter Geschäftsführer Anspruch auf eine Abfindung?

Ein gesetzlicher Abfindungsanspruch besteht grundsätzlich nicht. Abfindungen können sich aber aus vertraglichen Vereinbarungen oder als Ergebnis von Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag ergeben. Die Höhe orientiert sich häufig an Faktoren wie Betriebszugehörigkeit und Gehalt.

Was sind typische wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung?

Wichtige Gründe können sein:

  • Schwerwiegende Pflichtverletzungen
  • Straftaten zum Nachteil der Gesellschaft
  • Grobe Verstöße gegen Gesellschafterweisungen
  • Nachhaltige Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses

Die Anforderungen an einen wichtigen Grund sind bei Geschäftsführern höher als bei normalen Arbeitnehmern.

Was sollte ich unmittelbar nach Erhalt einer Kündigung tun?

  • Umgehend rechtliche Beratung einholen
  • Keine vorschnellen Erklärungen oder Unterschriften leisten
  • Wichtige Unterlagen und Kommunikation sichern
  • Dokumentation der aktuellen Geschäftssituation erstellen
  • Professionelle Distanz wahren

Was gilt bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot?

Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden und eine angemessene Karenzentschädigung (mindestens 50% der zuletzt bezogenen Vergütung) vorsehen. Die Vereinbarung muss die räumlichen, zeitlichen und sachlichen Grenzen des Verbots klar definieren.

Kann ich während der Kündigungsfrist freigestellt werden?

Ja, eine Freistellung ist möglich und in der Praxis häufig. Wichtig ist die Klärung, ob die Freistellung unter Anrechnung oder unter Fortzahlung der Bezüge erfolgt. Auch Urlaubsansprüche und variable Vergütungsbestandteile müssen berücksichtigt werden.

Wie gestaltet sich die Übergabe der Geschäftsführung?

Die Übergabe sollte systematisch und dokumentiert erfolgen:

  • Erstellung einer Übergabeliste wichtiger Projekte und Vorgänge
  • Dokumentation laufender Verträge und Verpflichtungen
  • Übergabe von Zugängen, Vollmachten und Unterlagen
  • Protokollierung der Übergabe
  • Klärung der externen Kommunikation