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Saskia Steffen Veröffentlichung

Kündigung während Krankheit - Was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen

Darf man während Krankheit gekündigt werden? Fachanwälte für Arbeitsrecht prüfen Ihre Rechte! Erstberatung vom Fachanwalt für Arbeitsrecht, jetzt prüfen!

Das Wichtigste im Überblick

  • Eine Kündigung während der Krankschreibung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich - der Arbeitgeber muss jedoch  rechtliche Anforderungen erfüllen
  • Sie haben nur 3 Wochen Zeit, um gegen eine Kündigung rechtlich vorzugehen - schnelles Handeln ist daher entscheidend
  • In vielen Fällen können Arbeitnehmer ihre Rechte wahren oder vorteilhafte Vereinbarungen aushandeln.

Wenn die Kündigung in der Krankheit droht - Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten

Eine Kündigung ist immer ein einschneidendes Ereignis. Besonders belastend ist sie jedoch, wenn sie einen während einer Krankschreibung trifft. Zu den gesundheitlichen Problemen kommen dann noch existenzielle Ängste und Zukunftssorgen hinzu. Als spezialisierte Arbeitsrechtskanzlei beraten und vertreten wir Sie in dieser schwierigen Situation und setzen uns mit allen rechtlichen Mitteln für Ihre Interessen ein. Brauchen Sie einen Anwalt in Frankfurt für eine Kündigung? Vereinbaren Sie jetzt Ihr Erstgespräch.

 

Darf der Arbeitgeber während der Krankheit überhaupt kündigen?

Diese Frage beschäftigt viele Arbeitnehmer. Die kurze Antwort lautet: Ja, grundsätzlich ist eine Kündigung auch während einer Krankschreibung möglich. Allerdings muss der Arbeitgeber dafür  rechtliche Voraussetzungen erfüllen. 

Der besondere Kündigungsschutz während einer Krankschreibung gilt nicht automatisch für alle Arbeitnehmer. Entscheidend ist zunächst, ob das Arbeitsverhältnis bereits seit mindestens sechs Monaten besteht und der Betrieb mehr als zehn Vollzeit-Mitarbeiter beschäftigt. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, greift das Kündigungsschutzgesetz. 

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur dann wirksam, wenn:

  1. Eine negative Gesundheitsprognose vorliegt
  2. Die betrieblichen Interessen erheblich beeinträchtigt sind
  3. Die Interessenabwägung zu Gunsten des Arbeitgebers ausfällt

Eine krankheitsbedingte Kündigung kommt zum Tragen, wenn die Erkrankung selbst der ausschlaggebende Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist. Im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes wird sie als personenbedingte Kündigung eingestuft.

Der Arbeitgeber kann eine solche Kündigung aus verschiedenen gesundheitlichen Gründen aussprechen. Dies kann bei häufigen Kurzerkrankungen der Fall sein, aber auch bei länger andauernden Krankheitsphasen. Ebenso können eine deutliche Verminderung der Leistungsfähigkeit aufgrund der Erkrankung oder eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit Anlass für eine krankheitsbedingte Kündigung sein.

 

Die drei Stufen der krankheitsbedingten Kündigung

1. Negative Gesundheitsprognose

Der Arbeitgeber muss nachweisen können, dass auch in Zukunft mit erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten zu rechnen ist. Dafür reicht die aktuelle Erkrankung allein nicht aus. Vielmehr muss eine objektivierbare Prognose vorliegen.

2. Erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen

Die zu erwartenden Fehlzeiten müssen zu konkreten wirtschaftlichen oder organisatorischen Problemen im Betrieb führen. Dies können sein:

  • Erhebliche Entgeltfortzahlungskosten
  • Störungen im Betriebsablauf
  • Notwendigkeit von Ersatzkräften

3. Interessenabwägung

Selbst wenn die ersten beiden Voraussetzungen erfüllt sind, muss der Arbeitgeber noch nachweisen, dass seine Interessen die des Arbeitnehmers überwiegen. Dabei spielen unter anderem folgende Faktoren eine Rolle:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Alter des Arbeitnehmers
  • Unterhaltspflichten
  • Chancen auf dem Arbeitsmarkt

 

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

Ein besonders wichtiger Aspekt bei krankheitsbedingten Kündigungen ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, allen Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, ein BEM anzubieten.

Wichtig: Fristen beachten! Sie haben nur 3 Wochen Zeit, um gegen eine Kündigung rechtlich vorzugehen. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine fundierte Beratung.

 

Was Sie nach Erhalt der Kündigung beachten sollten

  1. Fristen im Blick behalten Die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht verlängert werden.
  2. Dokumentation sichern
    • Kündigungsschreiben sorgfältig aufbewahren
    • Krankschreibungen und Atteste sammeln
    • Kommunikation mit dem Arbeitgeber dokumentieren
  3. Rechtliche Beratung einholen Lassen Sie die Kündigung von einem spezialisierten Anwalt prüfen. Nur so können Sie Ihre Rechte effektiv wahren. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

 

Unsere Expertise für Ihren Fall

Wenn Sie als Arbeitnehmer von einer krankheitsbedingten Kündigung betroffen sind, stehen wir, die Kanzlei Pflüger, Ihnen als erfahrene Fachanwälte zur Seite. Wir erreichen für unsere Mandanten regelmäßig:

  • Die Aufhebung der Kündigung
  • Deutlich verbesserte Abfindungszahlungen
  • Faire Aufhebungsverträge

 

Wie wir Sie unterstützen

  1. Erstberatung und Analyse In einem Erstgespräch analysieren wir Ihren Fall und erläutern Ihre Optionen.
  2. Strategieentwicklung Wir entwickeln eine auf Ihre Situation zugeschnittene rechtliche Strategie.

 

Rechtliche Vertretung Bei Bedarf vertreten wir Sie vor dem Arbeitsgericht und in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber.

Häufig gestellte Fragen

Kann mir während einer Krankschreibung gekündigt werden?

Eine Kündigung während der Krankschreibung ist grundsätzlich möglich, muss aber wichtige rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Der Arbeitgeber muss eine negative Gesundheitsprognose nachweisen können. Zudem müssen erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen vorliegen und die Interessen des Arbeitgebers müssen die des Arbeitnehmers überwiegen. Fehlt einer dieser Nachweise, ist die Kündigung in der Regel unwirksam.

Welche Fristen muss ich nach Erhalt einer Kündigung beachten?

Die entscheidende Frist beträgt drei Wochen. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung und lässt sich nicht verlängern. Wird diese Frist versäumt, wird die Kündigung automatisch wirksam – auch wenn sie aus rechtlicher Sicht eigentlich nicht haltbar wäre.

Was ist ein BEM-Verfahren und warum ist es wichtig?

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement, kurz BEM, ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren. Der Arbeitgeber muss es durchführen, wenn Sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krank waren. Im Rahmen dieses Verfahrens wird untersucht, wie Ihre Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann und welche Unterstützung Sie benötigen. Auch Möglichkeiten zur Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit werden geprüft. Das übergeordnete Ziel ist der Erhalt Ihres Arbeitsplatzes. Ein nicht durchgeführtes BEM kann die spätere Kündigung unwirksam machen.

Bekomme ich während der Krankschreibung eine Abfindung?

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Allerdings gelingt es uns in der Praxis häufig, eine angemessene Abfindung auszuhandeln. Dies ist besonders dann der Fall, wenn die Kündigung rechtliche Schwachstellen aufweist oder der Arbeitgeber an einer schnellen Beendigung des Arbeitsverhältnisses interessiert ist. Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass wir in der überwiegenden Zahl der Fälle eine substantielle Abfindung erreichen können.

Was passiert mit meinem Krankengeld nach der Kündigung?

Ihr Krankengeldbezug bleibt von der Kündigung unberührt. Die Zahlung erfolgt durch die Krankenkasse bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit, unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist. Nach dem Ende der Krankschreibung haben Sie dann Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Muss der Betriebsrat der Kündigung zustimmen?

In Betrieben mit Betriebsrat muss dieser vor jeder Kündigung angehört werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat über die Kündigungsgründe zu informieren. Diesem steht dann eine Woche Zeit für seine Stellungnahme zu. Wird die Anhörung nicht ordnungsgemäß durchgeführt, führt dies zur Unwirksamkeit der Kündigung. Allerdings macht eine fehlende Zustimmung des Betriebsrats die Kündigung nicht automatisch unwirksam.

Darf ich während der Krankschreibung einen neuen Job suchen?

Die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz ist auch während der Krankschreibung erlaubt. Sie dürfen an Vorstellungsgesprächen teilnehmen und auch einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben. Wichtig ist nur, dass die Arbeitssuche Ihre Genesung nicht gefährdet. Gegenüber dem neuen Arbeitgeber sollten Sie Ihren Gesundheitszustand transparent kommunizieren.

Was muss ich bei einer Krankmeldung nach der Kündigung beachten?

Auch nach Erhalt der Kündigung bleiben Ihre Pflichten zur ordnungsgemäßen Krankmeldung während der Kündigungsfrist bestehen. Sie müssen den Arbeitgeber unverzüglich informieren und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Wichtig ist auch die Einhaltung der Meldepflichten gegenüber der Krankenkasse. Dokumentieren Sie dabei jegliche Kommunikation sorgfältig.

Wie kann ich mich gegen eine Kündigung während der Krankheit wehren?

Der wichtigste Weg ist die Kündigungsschutzklage, die innerhalb der dreiwöchigen Frist eingereicht werden muss. Sie führt zu einer gerichtlichen Überprüfung der Kündigung. Alternativ kann über einen Aufhebungsvertrag verhandelt werden, der meist mit einer Abfindungszahlung verbunden ist. Diese Lösung ist oft schneller als ein Gerichtsverfahren. Auch im ersten Gütetermin vor Gericht besteht die Möglichkeit, einen Vergleich zu schließen, der häufig zu einer verbesserten Abfindung führt. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine persönliche rechtliche Beratung. Unsere erfahrenen Arbeitsrechtsexperten analysieren Ihre spezifische Situation und entwickeln die optimale Strategie für Sie.