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Saskia Steffen Veröffentlichung

Was ist ein leidensgerechter Arbeitsplatz?

Saskia Steffen, erschienen in F.A.S., 13. Februar 2022, Beruf und Chance, „Mein Urteil“

Für Beschäftigte mit Einschränkungen, zum Beispiel durch einen Unfall, müssen Arbeitgeber mitunter große Zugeständnisse machen. Ist ein Arbeitnehmer nicht mehr voll einsatzfähig, kann er von seinem Arbeitgeber verlangen, leidens­gerecht beschäftigt zu werden. Der Arbeit­geber kann die Zuweisung eines leidens­gerechten Arbeits­platzes nur dann ablehnen, wenn sie ihm unzu­mut­bar oder recht­lich unmög­lich ist. Das LAG Berlin-Branden­burg hat kürzlich die Voraus­setzungen an eine Unzumut­bar­keit konkre­tisiert. In dem Fall machte ein Bau­helfer gegen­über seinem Arbeit­geber Lohn­ansprüche geltend, nachdem er wegen eines Arbeits­unfalls Ein­schrän­kun­gen an der linken Hand hatte, seine Arbeits­leistung aber ausdrück­lich angeboten hatte. Er konnte seiner Tätig­keit zwar nicht mehr wie ursprüng­lich nach­gehen, wies aber darauf hin, dass es genügend ein­fache Tätig­keiten auf dem Bau gebe, die er mit seiner Einschränkung ausführen könnte. Der Arbeit­geber wandte dagegen ein, dass das Berufs­bild des Bau­helfers eine Auf­spaltung in „handfreie“ und sonstige Tätig­keiten nicht zulasse. Das LAG gab dem Arbeit­nehmer recht und stellte klar, dass selbst unter der Voraus­setzung, dass eine Aufteilung der Arbeiten aktuell nicht möglich sei, der Arbeit­geber verpflichtet sei, die Erledi­gung der anfallenden Tätig­keiten entsprechend umzu­organi­sieren. Kommt ein Arbeit­geber dieser Rücksicht­nahme­pflicht nicht nach, kann ein Arbeit­nehmer einen Lohn­anspruch haben, ohne gearbeitet zu haben.
 
Saskia Steffen ist Geschäftsführerin der Kanzlei Pflüger Rechtsanwälte in Frankfurt am Main.