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Saskia Steffen Veröffentlichung

Weihnachtsfeiern im Betrieb mit 2 G – ist das zulässig?

Saskia Steffen, erschienen in F.A.S., 21. November 2021, Beruf und Chance, „Mein Urteil“

Arbeitgeber begeben sich auf dünnes Eis, wenn sie bei internen oder externen Feierlichkeiten nicht auf die Feinheiten achten.

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen geraten viele Weihnachts­feiern auch in diesem Jahr ins Wanken. Betriebe, die eine Feier aus­richten möchten, benötigen ein Hygiene­konzept. Viele Arbeit­geber sind aktuell unsicher, ob sie Feier­lich­keiten im Rahmen eines 2-G-Konzeptes im Betrieb oder bei Veranstaltern durch­führen können. Die Anwendung einer 2-G-Regelung setzt voraus, dass Arbeit­nehmer zu ihrem Gesund­heits­stand und Impf­status Auskunft geben müssen. Ein Frager­echt besteht aber ausschließ­lich bei einer gesetz­lichen Grund­lage, die es derzeit nur für bestimmte Berufs­felder gibt und sofern eine „epidemische Lage von nationaler Trag­weite“ fest­gestellt ist. Sofern schon die Abfrage der Gesund­heits­daten zur Durch­führung des Arbeits­verhältnisses in nur sehr engem Rahmen möglich ist, wird dies wegen einer Weihnachts­feier erst recht nicht zulässig sein. Sofern ein Arbeit­geber Arbeit­nehmern die Teil­nahme an der Feier verwehrt, weil sie weder genesen noch geimpft sind oder eine Auskunft verweigern, könnte er sich wegen eines Verstoßes gegen den Gleich­behandlungs­grundsatz schaden­ersatz­pflichtig machen. Dies gilt auch, wenn die 2-G-Regelung von externen Veranstaltern vorgegeben wird. Arbeitgeber sollten zur Vermeidung von Streitig­keiten die Weihnachts­feier mit 3-G-Konzept ausrichten oder den virtuellen Weg wählen.
 
Saskia Steffen ist Geschäftsführerin der Kanzlei Pflüger Rechtsanwälte in Frankfurt am Main.