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Dr. René von Wickede Veröffentlichung

Weiterbildung: Wer zahlt die Kosten bei Kündigung?

Arbeitgeber erkennen, dass in der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter ein wesentliches Potenzial für den Geschäftserfolg des Unternehmens liegt und investieren in die Qualifizierung ihrer Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer erlangt durch diese Maßnahmen oftmals Qualifikationen, welche auch für seinen zukünftigen Werdegang von Bedeutung sind und seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt generell verbessern. Verlässt der Mitarbeiter das Unternehmen, stellt sich regelmäßig die Frage, inwieweit der Arbeitnehmer verpflichtet ist, diese Ausbildungskosten zurückzuzahlen. Dr. René von Wickede, erschienen im Portal der DBV – Gewerkschaft der Finanzdienstleister