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Saskia Steffen Zitiert

„Darf ich als Arbeitnehmer zum Klimastreik“? Fünf Fragen an eine Arbeitsrechtlerin

Saskia Steffen, Interview in F.A.Z., Freitag, 20. September 2019, Seite 18, Wirtschaft

Für diesen Freitag hat die Klimaschutzbewegung Fridays for Future zum „Klimastreik“ aufgerufen. In mehr als 2.000 Städten in 129 Staaten sollen Demonstrationen stattfinden. Allein in Deutschland sind nach Angaben der Organisatoren an mehr als 500 Orten Proteste geplant. Auch Erwachsene sind dazu aufgerufen, sich zu beteiligen. Manche Unternehmen stellen ihre Belegschaft dafür sogar frei. Doch wie ist die Rechtslage?

Frau Steffen, darf ich als Arbeitnehmer am Freitag nicht zur Arbeit kommen und stattdessen zum „Klimastreik“ gehen?

Nein, das dürfen Sie nicht – beziehungsweise nicht, ohne dass Ihnen arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen können. Es gibt in Deutschland kein politisches Streikrecht, sondern lediglich eines, das den Gewerkschaften für tarifliche Zwecke vorbehalten ist. Insofern kann ich am Freitag nicht einfach der Arbeit fernbleiben und sagen, ich gehe auf eine politische Demonstration. Ein Streik hat den Zweck, Tarifverhandlungen zu führen, und richtet sich konkret gegen die Arbeitgeberseite. Eine Demonstration hat dagegen in der Regel eine politische Motivation, und diese kann eine viel allgemeinere Bedeutung haben, als es bei einem Streik der Fall ist.

Welche Konsequenzen können mir denn drohen, wenn ich doch zur Demonstration statt ins Büro gehe?

Auf jeden Fall droht der Verlust des Vergütungsanspruchs für die entsprechende Zeit. Darüber hinaus kann eine Abmahnung und sogar eine Kündigung die Folge sein, wenn ich ohne Genehmigung der Arbeit fernbleibe beziehungsweise diese verlasse.

Was würden Sie empfehlen, wenn ich zwar demonstrieren gehen, aber auch die genannten Folgen vermeiden will?

Ich würde auf den Vorgesetzten zugehen und sagen, dass ich mich für den Klimaschutz einsetzen und dafür demonstrieren möchte. Gerade weil es ein so bedeutendes Thema ist, gibt es auch Arbeitgeber, die Mitarbeiter tatsächlich für diese Zeit bezahlt freistellen, aber dafür ist eine explizite Genehmigung nötig. Natürlich kann man den Arbeitgeber hierauf aktiv ansprechen. Wenn der Arbeitgeber die Genehmigung nicht erteilt, müsste man sich für den Tag oder die verpassten Stunden Urlaub nehmen.

Kann ich meine Arbeitszeit auch einfach dem Streik anpassen, wenn ich Gleitzeit habe?

Das kommt auf die konkrete Gleitzeit an. Es gibt Regelungen, die Kernarbeitszeiten vorsehen, zum Beispiel, dass von 10 Uhr bis 15 Uhr jeder Arbeitnehmer anwesend sein muss. Außerhalb dieser Zeiten, oder wenn es solche nicht gibt, ist es mir möglich, den Arbeitsplatz zu verlassen und zu demonstrieren, sofern ich dafür an einem anderen Tag länger arbeite.

Ist es empfehlenswert, dass der Betriebsrat die Initiative ergreift?

Der Betriebsrat hat in diesem Fall kein Mitbestimmungsrecht. Das wäre also eher auf der sozialen Ebene nützlich, da so der Betriebsrat als Mitarbeitervertretung und nicht ein einzelner Angestellter an den Arbeitgeber herantritt. Das kann ein großes Gewicht haben, aber erzwingen kann der Betriebsrat eine Freistellung der Mitarbeiter nicht.
 
Saskia Steffen ist Arbeitsrechtlerin bei der Kanzlei Pflüger Rechtsanwälte in Frankfurt am Main. Das Gespräch führte Benjamin Fischer.