Die Coronaregelungen des Infektionsschutzgesetzes laufen aus. Ab dem 20. März entfällt die gesetzliche Homeoffice-Pflicht, zumindest vorerst. Bedeutet das, dass man nun wieder komplett zurück ins Büro muss? Hat man Anspruch auf die alte Position? Und was ist, wenn einen die Angst überkommt, sich im Büro anzustecken? Rechtsanwältin Saskia Steffen beantwortet die wichtigsten Fragen in einem Interview im Spiegel.
Zitiert
Saskia Steffen
Zitiert