Ärzte und Anwälte unterliegen einer Schweigepflicht. Doch auch in den meisten anderen Berufen dürfen keine Betriebsgeheimnisse ausgeplaudert werden. faz.net zitiert Rechtsanwältin Saskia Steffen in der Rubrik „Die Karrierefrage“ am 2. November 2021 zu Verschwiegenheitsklauseln und ihrer Anwendung im Arbeitsleben: „Das Bundesarbeitsgericht hat schon 1956 entschieden, dass Arbeitnehmer verpflichtet sind, schützenswerte betriebsinterne Angelegenheiten geheim zu halten.“ Was etwa für Lohnfragen oder persönliche Informationen über Kollegen gilt, erfahren Sie im Beitrag (kostenpflichtig).
Auch erscheinen unter dem Titel „Wie viel darf ich über meine Arbeit ausplaudern?“ in F.A.Z., 30. Oktober 2021, Seite C2, Beruf und Chance.