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Politik am Arbeitsplatz – Wenn dem Chef das Parteibuch nicht passt

„Wenn der Arbeitnehmer am Wochenende an einer Demonstration teilnimmt, geht das den Arbeitgeber erst einmal nichts an. Seine politischen Aktivitäten in seiner Freizeit seien seine Privatsache,“ zitiert die F.A.Z.  Rechtsanwältin Stefanie Rahbari. „Wenn es bei den politischen Aktivitäten jedoch einen betrieblichen Bezug gebe, könnten sie trotzdem Grund für eine Abmahnung oder sogar Kündigung sein.“ Mehr dazu in diesem Artikel.

Stefanie Rahbari, zitiert in F.A.Z., 17. Juni 2017 / F.A.S., 18. Juni 2017, Beruf und Chance