Zitiert

Zitiert

Trennungskultur – Die Kunst des Abschieds

„Große Party oder nur ein leiser Abgang?“ Die F.A.Z. beschäftigt sich mit dem Abschied von einem Arbeitgeber. Der Artikel zitiert Rechtsanwältin Stefanie Rahbari zur Frage, wie sich Mitarbeiter nach am Abschied über ihren früheren Arbeitgeber äußern dürfen: „Beschäftigte dürfen erzählen, warum sie gekündigt wurden. … Die Umstände der Kündigung sind kein Betriebsgeheimnis. Auch dürfen sie Werturteile äußern, zum Beispiel in einer Abschiedsmail an Kollegen schreiben. Etwa mit dem Tenor: ,Mir hat es im Unternehmen nicht gefallen.‘“ Es könne aber aber Probleme geben, wenn der Beschäftigte eine Person beleidigt, also ihre Ehre und Würde angreift.

Über die verbleibende Zeit nach der Kündigung und vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses zitiert der Artikel Stefanie Rahbari: „Wer zwar im Betrieb erscheint, aber dort alles schleifen lässt, riskiert Konsequenzen.“ Und: „Wenn sich der Mitarbeiter weigert, eine Übergabe an seine Kollegen zu machen, kann er abgemahnt und bei nochmaliger Verweigerung auch außerordentlich gekündigt werden.“ Außerdem könne der Arbeitgeber den Vorfall ins Arbeitszeugnis einfließen lassen.

Stefanie Rahbari, zitiert in F.A.Z., 3. September 2016 / F.A.S., 4. September 2016, Beruf und Chance, in der Online-Version am 5. September 2016

Zum Artikel