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Saskia Steffen Veröffentlichung

Bekomme ich eine Abfindung, wenn ich selbst kündige?

Saskia Steffen, erschienen in F.A.S., 7. März 2021, Beruf und Chance, „Mein Urteil“

In der Pandemie wird für manche Unternehmen Arbeitsplatzabbau unvermeidlich sein. Bei einer Umstrukturierung, die rund zehn Prozent der Arbeitsverhältnisse betrifft, handelt es sich in der Regel um eine Betriebsänderung, die der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt. Jedoch erfahren betroffene Mitarbeiter nicht selten vom Wegfall ihres Arbeitsplatzes, bevor die Verhandlungen zwischen den Betriebsparteien über Interessenausgleich und Sozialplan abgeschlossen sind. Sie fangen oft unmittelbar an, sich eine neue Stelle zu suchen. Bei Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages stellt sich die Frage, ob sie Anspruch auf eine Abfindung haben, wenn sie das bisherige Arbeitsverhältnis vor Abschluss des Sozialplans aus diesem Grund kündigen. Die Stichtagsregelung des Sozialplans ist genau zu prüfen: Sie legt fest, bis wann Mitarbeiter in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen müssen, um Anspruch auf die Sozialplanabfindung zu haben. Arbeitgeber und Betriebsrat haben bei der Regelung Spielraum. Sie können auf die Kommunikation an die Mitarbeiter über den Wegfall ihres Arbeitsplatzes im Rahmen einer Mitarbeiterversammlung oder auf den Abschluss des Sozialplans abstellen. Ist Letzteres der Fall, gehen Mitarbeiter, die ihr Arbeitsverhältnis vorher selbst beenden, leer aus.
 
Saskia Steffen ist Geschäftsführerin der Kanzlei Pflüger Rechtsanwälte in Frankfurt am Main.