- Pflüger Rechtsanwälte GmbH
- Kaiserstraße 44
- 60329 Frankfurt am Main
- Telefon +49 69 242689-0
- Telefax +49 69 242689-11
- info@k44.de
Beim ersten Kontakt mit unserer Kanzlei erhalten Sie eine fundierte Ersteinschätzung Ihres Falles. Vereinbaren Sie einen Termin mit einem unserer Rechtsanwälte, um Ihr Anliegen persönlich zu besprechen. Unsere Expertise ermöglicht es uns, Ihnen Ihre Optionen aufzuzeigen und erste Handlungsempfehlungen auszusprechen.
Wir prüfen die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung auf Basis des Kündigungsschutzgesetzes und bewerten die Erfolgsaussichten einer möglichen Kündigungsschutzklage. Anschließend erarbeiten wir gemeinsam eine maßgeschneiderte Strategie.
Als Ihr Anwalt bei Kündigung vertreten wir Sie vor Gericht und setzen Ihre Ansprüche mit Nachdruck durch. Wir führen für Sie alle notwendigen Schritte bis hin zur Einreichung einer Klage, falls erforderlich. Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung, um Ihr Recht effektiv zu verteidigen.
Mit langjähriger Erfahrung und einer fundierten Spezialisierung im Arbeitsrecht stehen wir, Pflüger Rechtsanwälte, als vertrauenswürdige Partner für Betriebsräte zur Verfügung.
Die Kanzlei Pflüger Rechtsanwälte in Frankfurt am Main ist spezialisiert auf das Arbeitsrecht und bietet Ihnen umfassende Unterstützung im Falle einer Kündigung.
Wir prüfen die Wirksamkeit Ihrer Kündigung und bewerten die Erfolgsaussichten in einem möglichen Kündigungsschutzverfahren. Unsere Analyse berücksichtigt alle relevanten Fristen und das Kündigungsschutzgesetz.
Unser Verhandlungsgeschick kommt Ihnen bei der Aushandlung von Abfindungen oder anderen Konditionen mit dem Arbeitgeber zugute. Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch bei möglichen Einigungsstellen.
Sollte es zu einer Klage kommen, vertreten wir Sie vor den Arbeitsgerichten. Wir streben dabei stets eine für Sie optimale Lösung an und nutzen unsere Expertise im Kündigungsschutzrecht.
Die Prüfung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Beratungsleistung. Wir sorgen dafür, dass Ihre Interessen auch im Falle einer einvernehmlichen Trennung gewahrt bleiben.
Eine korrekte Bewertung im Arbeitszeugnis ist für Ihre berufliche Zukunft essentiell. Unsere Prüfung umfasst sowohl die Formulierung als auch den Inhalt des Zeugnisses, um Ihre Leistungen und Kompetenzen adäquat widerzuspiegeln.
Wir als Rechtsanwalt verstehen die Komplexität des Arbeitsrechts und stellen sicher, dass unsere Mandanten bestmöglich beraten und vertreten werden.
Wir sind ein Team von Fachanwälten für Arbeitsrecht mit langjähriger Erfahrung. Unsere Anwälte haben tiefgreifendes Wissen in allen Fragen der Kündigung und verfolgen stetige Weiterbildung, um auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung zu bleiben.
Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine maßgeschneiderte Vorgehensweise. Wir gewährleisten eine individuelle Betreuung und nehmen uns die Zeit, Ihre Situation genau zu analysieren und eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Strategie zu entwickeln.
Unsere Erfolge sprechen für sich. Wir haben eine nachweisbare Erfolgsbilanz, die unsere Fähigkeit unterstreicht, für die Rechte unserer Mandanten einzustehen und positive Ergebnisse zu erzielen.
Bei der Ersteinschätzung analysieren wir Ihre Situation, bewerten die Rechtslage Ihrer Kündigung und diskutieren erste Schritte sowie mögliche Erfolgsaussichten. Dies dient als Grundlage für die weitere Vorgehensweise.
Die Kosten für eine Beratung bei einem Fachanwalt richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und variieren je nach Umfang und Komplexität Ihres Falles. Wir gewährleisten eine transparente Abrechnung und besprechen die voraussichtlichen Kosten gemäß RVG vorab mit Ihnen, um Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten.
Wir bemühen uns um schnelle Reaktionszeiten und streben an, innerhalb von 24 Stunden an Werktagen eine erste Rückmeldung zu Ihrer Anfrage zu geben, um keine Zeit zu verlieren.
Unsere Zusammenarbeit beginnt mit Ihrer Anfrage und der Ersteinschätzung. Anschließend entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie, gehen Ihre Optionen durch und vertreten Sie entweder in Verhandlungen oder vor Gericht, abhängig von Ihrem individuellen Fall.
Ja, Sie können gegen Ihre Kündigung vorgehen, wenn Sie glauben, dass sie unrechtmäßig oder nicht gerechtfertigt ist. Innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung müssen Sie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Eine genaue Prüfung der Kündigungsgründe und der Einhaltung aller formalen Anforderungen ist hierbei essenziell.
Bei einer Kündigung müssen Sie insbesondere die dreiwöchige Frist für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage beachten. Zudem gelten gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfristen, die sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer eingehalten werden müssen.
Die Höhe einer Abfindung ist gesetzlich nicht festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. Betriebszugehörigkeit, Alter des Arbeitnehmers und den Umständen der Kündigung. Eine Faustformel besagt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, doch die tatsächliche Höhe wird oft individuell verhandelt.
In einem Aufhebungsvertrag sollten Details wie das Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses, etwaige Abfindungszahlungen, die Regelung zum Arbeitszeugnis und eventuelle nachvertragliche Pflichten klar definiert sein. Eine rechtliche Prüfung vor der Unterschrift ist zu empfehlen, um Nachteile zu vermeiden. Bei weiteren Fragen sind wir gerne für Sie da.
Ja, während der Probezeit kann sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit einer verkürzten Frist, in der Regel von zwei Wochen, kündigen. Die Gründe für eine Kündigung müssen in dieser Zeit in der Regel nicht angegeben werden.
Gegen eine fristlose Kündigung können Sie vorgehen, indem Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Die Beweislast für den Kündigungsgrund liegt beim Arbeitgeber. Eine rechtliche Beratung ist in solchen Fällen besonders wichtig.
Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist grundsätzlich nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der zuständigen Behörde möglich. Ausnahmen können bei schwerwiegenden Verstößen des Arbeitnehmers oder bei Betriebsschließungen vorliegen.
Nach einer Kündigung haben Sie Anspruch auf Abgeltung Ihres nicht genommenen Urlaubs. Kann der Urlaub aufgrund der Kündigungsfrist nicht mehr vollständig genommen werden, muss der Arbeitgeber den restlichen Urlaub finanziell ausgleichen.
Nach einer Kündigung bleibt Ihr Versicherungsschutz zunächst bestehen. Sind Sie gesetzlich versichert, tritt automatisch die Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung in Kraft. Bei privater Versicherung sollten Sie sich umgehend mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen, um den Status anzupassen.
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, können Sie den Erhalt bestätigen, jedoch nicht die Kündigung an sich akzeptieren oder unterschreiben. Kontaktieren Sie so schnell wie möglich einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt, um Ihre Optionen und das weitere Vorgehen, einschließlich der Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage, zu besprechen. Beachten Sie dabei die dreiwöchige Frist für die Einreichung einer solchen Klage.
Wenn Sie Fragen haben oder ausführlich beraten werden wollen, sprechen Sie uns an: Telefon 069 242689-0 oder schreiben Sie uns ein E-Mail
Mehr über unser Anwaltsbüro, unsere Leistungen und unsere Anwälte.