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Saskia Steffen Veröffentlichung

Wer stellt den Betriebsräten Videotechnik?

Saskia Steffen, erschienen in F.A.S., 25. April 2021, Beruf und Chance, „Mein Urteil“

Bis 2020 war es für Betriebsräte nicht möglich, Betriebsratssitzungen per Video­konferenzen abzuhalten und in diesen wirksame Beschlüsse zu fassen. Diese Möglich­keit hat der Gesetzgeber mit einer zeitlich befristeten Regelung geschaffen. Dies hat unmittelbar Auswirkungen auf die Sachmittel, die der Betriebsrat vom Arbeitgeber verlangen kann. Der Anspruch des Betriebsrats richtet sich dabei immer an der Erforder­lich­keit aus, die zwischen den Betriebs­parteien regelmäßig ein Streitpunkt ist. In einem aktuellen Beschluss hat das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass der Betriebsrat die Technik zur Durchführung von Sitzungen und Beratungen per Video­konferenz vom Arbeit­geber beanspruchen kann. Die Digitalisierung der Betriebs­rats­arbeit und die Erforder­lichkeit entsprechender Informations­technik werden die Pandemie überdauern. Das geht auch aus dem Gesetzes­entwurf der Bundes­regierung zur Reform des Betriebs­verfassungs­rechts hervor. Der Betriebsrat wird künftig selbst entscheiden können, ob Sitzungen in Präsenz oder digital durchgeführt werden. Ein Vorrang von Präsenz­sitzungen soll jedoch auch künftig bestehen. Es ist zu begrüßen, dass der Gesetzgeber Betriebs­räten die Flexibilität eröffnet, auf digitale Kommunikation zurückzugreifen, die vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen ist.
 
Saskia Steffen ist Geschäftsführerin der Kanzlei Pflüger Rechtsanwälte in Frankfurt am Main.